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Bitkom und Gema erzielen Einigung zu Online-Musik

09.12.2011 Der Hightech-Verband Bitkom     und die Verwertungsgesellschaft Gema     haben eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen sechs und neun Cent netto, Mitgliedsunternehmen des Bitkom erhalten einen Rabatt.

Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören - Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden werden möglich sein.

Der neue Gesamtvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet.

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt, dazu werden die Verhandlungen aber fortgesetzt, ebenso zu Online-Videoangeboten.
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