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Gericht verhängt 200.000 Euro Ordnungsgeld gegen Elitepartner.de - und nimmt es wieder zurück

30.05.2012 Ein Ordnungsgeld von 200.000 Euro muss der Betreiber der Partnerbörse Elitepartner.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , EliteMedianet zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zahlen, weil die Tomorrow-Focus-Tochter trotz einstweiliger Verfügung monatelang ihre Preise im Checkout nicht ausreichend kommuniziert hat.

Konkurrent Affinitas GmbH, Betreiberin der Online-Partnervermittlung Edarling zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , hatte Ende Dezember 2011 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung wegen Irreführung erwirkt. Der Antrag der Affinitas GmbH bezog sich auf die irreführende Gestaltung der Webseite im Zusammenhang mit den auf ElitePartner.de angebotenen kostenpflichtigen Drei- bzw. Sechs-Monatsmitgliedschaften. Die bei Elitepartner.de übliche Verlängerung um die doppelte der ursprünglichen Laufzeit bei diesen beiden Angeboten - verbunden mit erheblichen Mehrkosten, mit denen der Nutzer nicht rechnet - waren auch nach Auffassung des Landgerichts, wenn überhaupt, erst nach mehreren weiteren Schritten ersichtlich.

Das Landgericht Berlin teilte nun mit, dass es aufgrund der über zwei Monate laufenden Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung vom 16. Dezember 2011 ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro gegen die EliteMedianet GmbH verhängt hat. Das Gericht erachtet die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes insbesondere deshalb für angemessen, weil von EliteMedianet nicht bestritten wurde, aufgrund der versteckten Hinweise Umsätze in Millionenhöhe erzielt zu haben. Gegen das Verbot und das Ordnungsgeld können von Seiten EliteMedianet noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Am 24. Juli 2012 beschloss das Kammergericht eine 180-Grad-Wendung - zumindest, was das Geld angeht: Unter Aktenzeichen 5W 148/12 gab der 5. Zivilsenat der Beschwerde von Elitepartner statt und wies das Ansinnen auf Verhängung eines Ordnungsmittels zurück.

Auch in Österreich bekam Elitepartner juristisch eins auf die Mütze: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine gegen Elitepartner. Die Form der vermeintlichen Vertragsverlängerungen gegenüber Kunden ist - so das Handelsgericht Wien - gesetzwidrig und zu unterlassen.
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