Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Expert-Talk: GEO-PR: "Es geht um Relevanz in KI-Systemen" Video-Podcast ansehen
Wer in ChatGPT, Gemini oder Perplexity sichtbar sein will, darf sich nicht auf die eigene Website verlassen. Denn KI-Systeme prüfen, was andere über eine Marke sagen - auf Fachportalen, Bewertungsplattformen, Vergleichsseiten, Reddit oder YouTube. Hier setzt GEO-PR an. Video-Podcast ansehen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Update zum Streit um kostenloses Ebook

21.02.2012 Weil er ein kostenloses Ebook auf seiner Homepage angeboten hatte, ist der Berlin Story Verlag   abgemahnt worden - wegen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung, berichtet Spiegel Online  .

Nutzer konnten entweder bezahlen und entscheiden, wie viel ihnen der Titel "Der letzte macht das Licht aus" wert ist - oder ganz auf die Zahlung verzichten. Auch Naturalien waren als Zahlungsmittel vorgesehen. So kamen vor dem Ende des Angebots wegen Abmahnung insgesamt 600 Gramm Marzipan für den Verlag zusammen.

Hinter der Abmahnung steht laut Spiegel-Informationen eine Wiesbadener Kanzlei, die in dem kreativen Preismodell einen Verstoß gegen die Preisbindung gesehen habe.

UPDATE:
Die entsprechende Kanzlei widerspricht im Börsenblatt   dem Vorwurf, eine kostenpflichtige Abmahnung verschickt zu haben - man habe lediglich auf den Verstoß gegen die Buchpreisbindung aufmerksam gemacht.
Der Verlag   spricht in seinem Blog zwar nicht mehr explizit von einer Abmahnung. Er weist aber darauf hin, dass das Schreiben der Grund gewesen sei, das Angebot zu beenden. Außerdem zitiert der Verlag dort den Verfasser des betroffenen Buches, der von einem "Verbot" seines Titels spricht.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: