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Affiliate-Urteil: Preisvergleicher Check24 muss Kunden besser informieren
13.07.2016 Das Landgericht München I hat geurteilt, dass der Preisvergleicher Check24 etwa bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen künftig darüber informieren muss, dass das Münchner Unternehmen als Versicherungsmakler auftritt.
Das Gericht sah dies anders, stellte jedoch klar, dass Check24 seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss.
Für BVK-Präsident Michael H. Heinz ist das Urteil "ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland". Auch Check24 zeigt sich mit dem Urteil zufrieden. So hat "das Landgericht München I heute das Geschäftsmodell von Check24 bestätigt". Es erkannte "nur Nachbesserungsbedarf bei der Präsentation der sog. Erstinformation", so Christoph Röttele , Geschäftsführer Check24. Weiter ließ das Gericht erkennen, dass sich lediglich beim Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherungsvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen geringer Anpassungsbedarf ergebe.