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Affiliate-Urteil: Preisvergleicher Check24 muss Kunden besser informieren

13.07.2016 Das Landgericht München I hat geurteilt, dass der Preisvergleicher Check24 etwa bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen künftig darüber informieren muss, dass das Münchner Unternehmen als Versicherungsmakler auftritt.

Das Münchner Landgericht   hat heute im Prozess zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)   und dem Preisvergleichsportal Check24   sein Urteil gefällt. Der Vorwurf gegenüber dem Preisvergleicher: Das Portal geriere sich gegenüber Verbrauchern als reines Vergleichsportal, kassiere aber Provision. Der BVK warf Check24 unlauteren Wettbewerb vor, weil Check24 dies nicht kommunizierte. Daher seien die Informationen etwa bei einem Versicherungsvergleich unzureichend.

Das Gericht sah dies anders, stellte jedoch klar, dass Check24 seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss.

Für BVK-Präsident Michael H. Heinz ist das Urteil "ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland". Auch Check24 zeigt sich mit dem Urteil zufrieden. So hat "das Landgericht München I heute das Geschäftsmodell von Check24 bestätigt". Es erkannte "nur Nachbesserungsbedarf bei der Präsentation der sog. Erstinformation", so Christoph Röttele , Geschäftsführer Check24. Weiter ließ das Gericht erkennen, dass sich lediglich beim Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherungsvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen geringer Anpassungsbedarf ergebe.
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