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L'Oréal stellt Strafanzeige gegen Ebay
10.09.2007 Der Kosmetikkonzern L'Oréal hat Medienberichten zufolge Strafanzeige gegen Ebay in fünf europäischen Ländern gestellt: wegen Verbreitung von Markenfälschungen.
"Wir haben festgestellt, dass der Verkauf gefälschter Parfüms stark zugenommen hat", ärgert sich der Kosmetik-Riese. "Das ist ein Handelsproblem und zerstört das Vertrauen unserer Kunden in unsere Produkte." Auf Nachfrage von iBusiness war Ebay Deutschland bis Redaktionsschluss zu keiner Stellungnahme bereit.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haften Internet-Auktionshäuser grundsätzlich für Markenrechtsverletzungen, die in Auktionen auf ihrem Portal stattfinden (iBusiness berichtete). Laut dem BHG haften Online-Auktionshäuser für die Markenverletzungen mit, weil sie über ihre Internetplattformen das Anbieten gefälschter Waren ermöglichen. Die Auktionshäuser haften demnach mit, obwohl sie selbst keine gefälschten Produkten verkaufen.
Online-Auktionshäuser müssen laut dem BGH Angebote mit gefälschten Produkten sofort löschen, wenn sie von einem Markeninhaber auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werden. Die Plattform-Betreiber müssen aber auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Nach Meinung der Richter sind diese Prüfungspflichten "zumutbar" und stellen keinesfalls das gesamte Geschäftsmodell in Frage.
