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Datenschützer starten Feldzug gegen AdSense

23.02.2011 Nach Auffassung des niedersächsischen Datenschützers Joachim Wahlbrink verstoßen Googles   AdSense-Anzeigen sowie Werbung für Amazon   gegen geltendes Datenschutzrecht. Der Datenschutzbeauftragte sieht die Erfassung der IP-Adresse durch die Ads als das Abgreifen personenbezogener Daten an. Hintergrund ist das Vorgehen der niedersächsischen Behörde gegen einen Forenbetreiber  , der auf seiner Seite Widgets von Amazon, AdSense-Anzeigen sowie ein Zählpixel des IVW   eingestellt hat, wie Heise Online   berichtet. Der Betreiber musste die Anzeigen und Pixel auf Aufforderung der Behörde hin entfernen. Die Entscheidung kann, sollte die Behörde diese Auffassung künftig konsequent durchsetzen, weite Teile der deutschsprachigen Webseiten in ähnlicher Weise betreffen. Laut Heise erklärten die Datenschützer, man werde nur auf Beschwerden hin Seiten unter díe Lupe nehmen. Im Fall des betroffenen Forenbetreibers hatte sich eine Besucherin des Webangebots bei den Datenschützern beschwert. Eine Stellungnahme von Google zu der Problematik steht noch aus.
Googles Werbe- und Analysetools befinden sich seit längerem im Visier der Datenschützer. So hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Verhandlungen mit dem Suchmaschinen-Riesen über die Rechtmäßigkeit von Google-Analytics im Januar abgebrochen.

Unterdessen hat auch die EU-Behörde Enisa   ein Positionspapier zur Cookie- und Datenschutzproblematik herausgegeben, das explizite Tipps an Webmaster gibt, wie sie Konflikte vermeiden können. In einem Positionspapier   empfiehlt die Enisa:
  • Informierte Einwilligung sollte mit dem Design von Systemen, die Cookies nutzen, einhergehen. Die Nutzung von Cookies und die Daten, die diese Cookies speichern, sollten für den Benutzer transparent sein.
  • Die Nutzer sollten in der Lage sein, Cookies einfach zu
    managen, insbesondere neue Typen von Cookies. Alle Cookies sollten mit leicht verständlichen Lösch-Funktionen ausgestattet sein, so dass der Benutzer sie leicht entfernen kann.
  • Das Speichern von Cookies außerhalb des Kontrollbereiches von Browsern sollte begrenzt oder verboten sein.
  • Nutzer sollten die Möglichkeit haben, auf eine andere Dienste
    auszuweichen, wenn sie keine Cookies akzeptieren wollen.
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