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In-App-Verkäufe nur erlaubt, wenn Apple mitverdient

25.07.2011 Aus einer App heraus darf Content nur dann verkauft werden, wenn Apple   auch mitverdient - diese Politik scheint der Elektronik- und Software-Riese nun strikt durchzusetzen. Zumindest verlinken der E-Book-Publisher Kobo   und das Wall Street Journal   in ihren Apps nicht mehr auf ihre Web-Shops. Hintergrund dürfte Apples Ansage sein, für alle Verkäufe die offizielle In-App-Schnittstellen zu nutzen. Nutzer müssen nun über den Browser zu den Shops gehen, um Content zu erwerben, berichtet maclife.de  .
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