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Verlinkungspflicht für Onlinehändler: Europäische Plattform zur Streitbeilegung ist online
16.02.2016 Am Montag ist die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung online gegangen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze sind verpflichtet, die Plattform auf ihren Websites leicht zugänglich zu verlinken.
Die mehrsprachige Plattform informiert ausführlich über die einzelnen Schritte des Streitbeilegungsverfahrens. In Deutschland allerdings gibt es bisher noch keine Streitbeilegungsstelle, da das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Damit wird im Frühjahr gerechnet, berichtet der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) .