Wie Sie Ihre KI-Projekte gefördert bekommen Zum Exklusiv-Webinar anmelden
KI-Projekte aufsetzen, die Firma mit digitaler Transformation fit für die Zukunft machen: Oft scheitert es am Geld. Erfahren Sie, wie Sie für sich oder für Ihre Kunden Fördergelder an Land ziehen.
Zum Exklusiv-Webinar anmelden
Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen
Cookie-Banner

Einwilligungsbanner: Eine wirkungslose Verordnung

18.07.2023 Eine "Einwilligungsverwaltungsverordnung" soll schon bald die Cookie-Banner-Flut eindämmen - doch der bisherige Entwurf weist grobe Mängel auf, klagt die Verbraucherzentrale Bundesverband.

 (Bild: Playground AI)
Bild: Playground AI
Die Flut der Einwilligungsbanner sind für viele Verbraucher längst ähnlich lästig geworden, wie die hartnäckigen Werbetracker, die einst bekämpft werden sollten. Um diese Situation zu verbessern, möchte die Bundesregung die Einwilligungsverwaltungsverordnung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser auf den Weg bringen. Sie soll Dienste ermöglichen, mit denen Verbraucher ihre Werbepräferenzen und Zustimmungen an zentraler Stelle verwalten können.

Der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgearbeitete Entwurf weist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (vzbv) jedoch große Lücken auf und löst nicht die bestehenden Probleme im Online-Werbemarkt. Zudem bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für VerbraucherInnen und Unternehmen, solche Dienste zu verwenden.

Nur die Zustimmung ist verbindlich - nicht die Ablehnung


Zentraler Knackpunkt: Laut des Verordnungsentwurfs können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die NutzerInnen über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen NutzerInnen die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Damit würde sich an der bisherigen Praxis faktisch kaum etwas ändern, fürchtet der Verband und fordert daher, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der NutzerInnen verpflichtend akzeptieren müssen.

Rechtssicherheit fraglich


Dem Verband zufolge sei es außerdem fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste überhaupt rechtswirksame Einwilligungen einholen können. Denn für VerbraucherInnen sei es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung habe. Dafür sei der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden.

Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: