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DSGVO stellt Startups vor Probleme
07.05.2018 Nur noch drei Wochen Zeit - dann müssen alle Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt haben. Ebenso wie viele große und mittelständische Unternehmen sind auch die meisten Startups davon aber noch ein gutes Stück entfernt, wie eine aktuelle Umfrage von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Startups zeigt.
Ab 25. Mai 2018 droht Unternehmen, die die Vorgaben der DSGVO nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist nicht einhalten, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes. Viele Unternehmen müssen dazu erst einmal ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten erstellen, das sie eigentlich schon nach alter Rechtslage hätten haben müssen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.
Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom 'Fragen und Antworten' (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: 'Datenübermittlung in Drittstaaten', 'Verarbeitungsverzeichnis', 'Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung' sowie die 'Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung'. Alle Informationen stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit.
