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IT-Anwälte: "Unternehmen müssen private EMail-Nutzung besser regeln"
25.02.2008 Arbeitgeber riskieren unter Umständen schnell Ärger, wenn ihre Mitarbeiter den beruflichen EMail-Account für private E-Mails nutzen dürfen. Mit einem einfachen Trick aber lässt sich hier Abhilfe schaffen.
"Diese Vorschriften würden dem Arbeitgeber zum Beispiel verbieten, während der Übermittlung private E-Mails einzusehen", erklärt der DAVIT. "Die in zahlreichen Unternehmen übliche Filterung der elektronischen Post verstößt ohne wirksame Zustimmung der Arbeitnehmer dann gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis."
Auch der auf Internet- und Medienrecht spezialisierte Münchner Rechtsanwalt Arne Trautmann schließt sich dem Rat des DAVIT an. Er empfiehlt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern zwei verschiedene EMail-Adressen einzurichten: eine für die berufliche und eine für die private Kommunikation. Den EMail-Verkehr über die berufliche EMail-Adresse könnten Unternehmen dann weiter wie gewohnt filtern, ohne gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis zu verstoßen.
Auch der DAVIT argumentiert ähnlich: "Ein generelles Verbot privater E-Mails ist nicht durchsetzbar." Schließlich könne zwar ein Versand privater Nachrichten verboten werden, kaum aber ein Empfang. Die im DAVIT organisierten Anwälte geben aber zu bedenken, dass sich ein strikte Trennung zwischen beruflichem und privatem EMail-Postfach in der Praxis schnell schwierig gestalten kann.
"Bei intensiven Geschäftskontakten lässt sich kaum ein privater Gedankenaustausch verhindern", warnt der DAVIT. "Zudem sind viele private E-Mails häufig betrieblich veranlasst." Etwa wenn ein Arbeitnehmer seiner Frau schreibt, dass er wegen Überstunden später aus dem Büro kommt.
