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Internetrecht: Amtsgericht verhängt Beugehaft gegen Online-Redakteur

14.02.2013 Weil Rasmus Meyer, ein Mitarbeiter des Klinikbewertungsportals Klinikbewertungen.de  , nicht die Daten eines Nutzers herausgeben will, der einen bestimmten Kommentar zu einer Klinik verfasst hatte, hat das Amtsgericht Duisburg nun fünf Tage Beugehaft gegen ihn verhängt. Der betreffende Nutzer hatte Dinge über eine in der Klinik tätige Frau geäußert, die das Gericht als üble Nachrede einstufte. So berichtet Spiegel Online  .

Meyer beruft sich bei seiner Weigerung der Datenherausgabe auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Er will den Fall vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären lassen. Dabei geht es um die Frage, ob jemand, der ein Bewertungsportal betreibt oder betreut, in das Nutzer Anschuldigungen hineinschreiben können, den gleichen Status genießt wie Journalisten und sich auf den Quellenschutz berufen kann.
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Zu: Internetrecht: Amtsgericht verhängt Beugehaft gegen Online-Redakteur

Mein Dank an Herrn Meyer.
Es braucht nämlich dringend grundsätzliche Entscheidungen, wie in der virtuellen Welt zu verfahren ist. Es gibt dort nämlich keine physikalischen Landesgrenzen. Auch wenn Richter hierzulande oft so tun als ob. Es gibt dort keine Polizei. Und wenn es Sie gäbe, wäre das dann Sache der Bundesländer, der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde? Und wäre diese wiederum, der sich als Weltpolizei aufspielenden US-Armee unterstellt?

Oder wird ohnehin künftig Google immer als letzte Instanz entscheiden was rechtens ist?

Wenn die alten Damen und Herren in der Legislative nicht mal endlich moderne zeitgemäße und realistische allgemein gültige Einschätzungen zu Recht im Web auf den Weg bringen, wird es früher oder später vermutlich auf einen völlig unnötigen und wirtschaftlich schädlichen Kampf, offline gegen online hinauslaufen. Ich hoffe ich muss den nicht mehr erleben. Denn das braucht Niemand!
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