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Urteil: Website-Betreiber dürfen keine Passfotos veröffentlichen

19.07.2007 - Wer auf seiner Website ein Passfoto von sich veröffentlichen will, braucht dafür laut einem aktuellen Urteil unbedingt eine Genehmigung des Fotografen. Sonst droht eine Abmahnung.
von sr

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Von: Peter Strzygowski ,  SCREENGARDEN informationsdesign ,  Verbindungen
Am: 19.07.2007

Zu: Urteil: Website-Betreiber dürfen keine Passfotos veröffentlichen

was ist das denn für eine seltsame begründung:
"... stehen nämlich die Nutzungsrecht an Werken, die in Erfüllung eines Arbeitsvertrags geschaffen wurden, immer dem Arbeitgeber zu. ..." - sowas ist doch sowieso unstrittig, ...
im kern geht das urteil doch um ein ganz anderes schmankerl.
man darf laut rechtsprechung nun zwar meinen, man bestelle ein foto bei einem fotostudio, und man kann auch dabei hinzufügen, dass man in der it-branche arbeitet und dort sei es üblich, das foto auch im internet zu verwenden; aber es ist dann im eigentlichen und für die vereinbarten nutzungsrechte einzig ausschlaggebend, ob das gegenüber das dann auch so verstehen will - zudem es in der meinung des gerichts ausgesprochen unwichtig ist, ob oder dass eine bestimmte art der verwendung eines fotos ("im internet öffentlich zur schau stellen" )inzwischen oder in einer bestimmten branche üblich sei; nein, selbst die bezeichnung "online" der auf CD zur verfügung gestellten bilder lasse nicht den schluss zu sie seien online verwendbar.

oh wei, also: wer schon meint, seine passbilder noch in einem fotostudio machen lassen zu müssen, sollte sich für jedes passbild von der fotografin oder ihrer chefin unterschreiben lassen, dass er die bilder auch in allen medien zu allen zeiten unbegrenzt verwenden darf.

manchmal erscheint mir deutsches recht doch ein wenig absurd zu sein...
selbst schuld, wer da noch in ein fotostudio geht, oder?
Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 19.07.2007

Schlimmer: "in allen medien zu allen zeiten unbegrenzt" ..

... fällt vermutlich auch durch. Denn die Übertragung der Rechte muss spezifiziert sein um wirksam zu werden. Und Formulierungen wie "überall im Universum und für alles" lassen genau das vermissen. Also schön brav aufzählen. Und wenn man was vergessen hat, mit dem Fotografen vor Verwendung um ein paar Euro feilschen. Das Gesetz ist ja dafür gemacht, den Fotografen an zukünftigen, noch nicht absehbaren Verwendungen zu beteiligen, an denen dann nur noch einseitig der Kunde partizipiert. Das hat auf der anderen Seite leider auch Auswüchse, die gutgläubige Kunden zu Abmahnopfern machen.
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