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Kartellamt mahnt HRS wegen Bestpreisklausel ab
07.08.2013 Das Bundeskartellamt hat seine kartellrechtlichen Bedenken bezüglich dieser Bestpreisklausel von HRS bekräftigt und das Unternehmen - wie bereits vor eineinhalb Jahren - wegen eines Verstoßes gegen europäisches und deutsches Kartellrecht abgemahnt.
Inzwischen prüft das Kartellamt auch die Bestpreisklausel von Amazon . Nach denen ist es Amazon-Händlern untersagt auf anderen Plattformen als Amazon niedrigere Preise zu verlangen. (iBusiness verichtete)