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EU-Gerichtshof erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei Filesharern

von sb

20.04.2012 Nach einem aktuellen Urteil des EU-Gerichtshofs widerspricht die Vorratsdatenspeicherung bei Filesharern nicht der EU-Datenschutzrichtlinie und darf damit angewendet werden. Dies meldet der Branchenblog Netzpolitik.org    .

In dem Fall, der die Diskussion startete, ging es um einen Schweden, der 27 MP3-Dateien auf einen FTP-Server geladen hatte. Das EuGH-Urteil sei aufgrund der sogenannten Enforcement-Richtlinie gesprochen worden, erklärt der IT-Fachanwalt Thomas Stadler gegenüber Netzpolitik. "Ganz klar in einer Linie mit dem Terrorismus, mit dem die Richtlinie mal begründet wurde und den mantra-artig wiederholten wenigen, schweren Straftaten", kritisiert der Branchenblog.
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