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Der lange Weg zum digitalen Verfallsdatum für Internetdaten
04.12.2009 Der Mensch vergisst, das Netz nie. Eine Initiative von Datenschützern aus Frankreich will nun das Recht auf das digitale Vergessen durchsetzen. iBusiness war bei einer hochkarätigen Veranstaltung in Paris dabei, wo ein europaweites Verfallsdatum für Internetdaten geplant wurde. Was weitreichende Konsequenzen für alle Web-Unternehmen haben könnte.
Drei Themenfelder sind es, die in der öffentlichen Diskussion immer angesprochen werden: Es geht um
Derzeit nimmt eine Diskussion Fahrt auf, die dem Nutzer im Internet die Herrschaft über seine persönlichen Daten wieder zurückgeben will. Der neueste Vorstoß zum europäischen Datenschutzrecht kommt von französischen Datenschützern. Und sie haben mächtige Verbündete.
Setzen sie sich durch, dann werden sich viele Online-Geschäftsmodelle dramatisch ändern. Denn es geht um das Recht aufs digitale Vergessen. Die derzeit unbegrenzte Haltbarkeit privater Daten soll begrenzt werden. Die Initiatoren argumentieren damit streng entlang der Definition des Datenschutzes als 'Recht auf informelle Selbstbestimmung'.
Mitte November hatte die Staatssekretärin für Planung und Entwicklung der digitalen Wirtschaft, Nathalie Kosciusko-Morizet , zu einem Workshop nach Paris geladen, um über dieses 'Recht auf digitales Vergessen' zu beraten. 500 hochkarätige Gäste aus Wirtschaft, Politik und Forschung folgten dem Aufruf zum Atelier 'Droit à l'oubli numérique' . Der Ehrgeiz der Initiatorin, die berühmt geworden war, weil sie ihre Schwangerschaft zuerst über ihr Facebook-Profil kommuniziert hatte: Das Thema 'Digitales Vergessen' soll bei Politik und Wirtschaftsunternehmen auf der Agenda nach vorne rücken. Den Anfang machte der Vorsitzende der französischen Datenschutzbehörde CNIL , Senator Alex Türk, bei seiner Keynote. Er hielt dort ein leidenschaftliches Plädoyer für das Recht aufs digitale Vergessen. Für Türk hat dieses Recht fast so etwas wie den Charakter von Grundrechten: Ohne die Durchsetzung eines solchen Rechtes seien Demokratie und Meinungsfreiheit in Gefahr, malte der Senator schwarz.
Transparente Bürger als Bedrohung für die Demokratie
In kräftigen Farben skizzierte der Datenschützer ein Bild vom gläsernen Bürger in Europa, der von Staat und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen beobachtet und verfolgt werde. Türk definierte zunächst zwei Arten der Verfolgung von Nutzern, die ein digitales Verfallsdatum für Internetdaten erforderlich mache:
- Die geistige Verfolgung des Bürgers, ohne zeitlichen Bezug. Unter Verweis auf das Beispiel mit den entlarvenden Fotos vom jugendlichen Saufgelage, stellte der Senator die Frage, warum diese Fotos den Abgebildeten noch jahrelang verfolgen könnten, auch wenn er schon längst zum Familienvater gereift sei. Weiter und allgemeiner gefasst lautete für ihn die Frage, wie die Gesellschaft sich weiterentwickeln könne, wenn gerade im Internet der zeitliche Zusammenhang verloren gehe.
- Die materielle Verfolgung des Bürgers im Raum. Dazu zählen für den französischen Datenschutzbeauftragten etwa sowohl die Videoüberwachung als auch Geolokalisierungen via mobile oder online.
Laut Türk wird zudem die Nanotechnologie innerhalb der kommenden zehn Jahre die Informationssysteme für Nutzer unsichtbar machen, im Bewusstsein also zum Verschwinden bringen: Videokameras so klein wie eine Fliege beispielsweise, wie es etwa das California Institute of Technology sich patenrechtlich hat schützen lassen . Eine in seinen Worten "weitere Eskalationsstufe" auf dem Weg zur Bedrohung von Demokratie samt Bewegungs- und Meinungsfreiheit. Denn wer traue sich dann noch,sich frei zu äußern, wenn alles registriert und gespeichert werde? Wer reise noch unbefangen, wenn jede Bewegung verfolgt und aufgezeichnet werde?
Denn schließlich, so Türk, definierten sich Demokratien durch transparente Regierungen, aber nicht-transparente Bürger. Ohne ein Recht auf Vergessen sei also letztlich das demokratische System als Ganzes in Gefahr.
Werkzeuge zur Durchsetzung des individuellen Rechts
Zur Durchsetzung dieses individuellen Rechts sieht der Datenschutzbeauftragte fünf Lösungswerkzeuge:
- Die Technik. Als Werkzeug.
- Die Justiz. Als Kontrollorgan.
- Die Parlamente. Als Gesetzgebungsorgane.
- Der Prinzipienkatalog der 31. internationalen Konferenz zum Datenschutz und Privatleben in Madrid. Als Richtschnur und Leitfaden.
- Die Erziehung. Als Medienkompetenz. Dahinter steht der medienpädagogische Ansatz, den die EU bereits seit längerem besonders im Hinblick auf Kinder und Jugendliche verfolgt.
Natürlich gab es auf dem Workshop in Paris auch eine Gegenstimme - vive la difference! Der Journalist Jean-Marc Manach argumentierte genau entgegengesetzt: Für ihn ist die Internet-Community keine "Überwachungsgesellschaft, sondern eine Gesellschaft der Transparenz und Freiheit". Folgerichtig heißt es für ihn: "Wenn ich Recht aufs Vergessen höre, entgegne ich: Recht zu lesen."
Das Problem grenzüberschreitender Rechtssetzung
Zwischen diesen Standpunkten argumentierten die Diskutanten auf den Podien, wie es ein Teilnehmer formulierte, "entsprechend ihrer jeweiligen Lobbyistenposition". Zahlreiche Wortmeldungen beschäftigten sich mit den offenkundigen Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Rechten. Mehrere Diskutanten verwiesen in diesem Zusammenhang auf das Urteil eines Pariser Gerichts: Eine Frau hatte gegen Google geklagt, weil der Suchmaschinenbetreiber sich offensichtlich weigerte, bestimmte Daten, die ihr Privatleben betrafen, zu löschen. Doch der Richter erklärte, nicht das französische Gesetz sei in diesem Fall maßgeblich, sondern das amerikanische, weil die Server mit den umstrittenen Daten in den USA stünden. Gerade Firmen wie Google oder Facebook setzten nach Meinung mehrerer Diskutanten auf die normative Kraft des Faktischen, gegen die keine europäische Gesetzgebung gewachsen sei.
Ganz so zahnlos ist die europäische Justiz zwar nicht, wie etwa das Beispiel Microsoft bei dem Verfahren um den Internet Explorer gezeigt hat. Doch auch Experten in Deutschland zweifeln an der Umsetzbarkeit eines solchen Rechts auf das digitale Vergessen.
So lässt auch der Markenberater und Reputations-Spezialist Mario Grobholz , Gründer und Geschäftsführer der myON-ID Media GmbH Sympathie für die Idee erkennen. Eine solche 'Informationsökologie' könne etwa vorsehen, dass ein Ablaufdatum als Metainformation gleich mitgespeichert werden müsse. So weit, so vorstellbar.
Die Schwierigkeit der Ent-Netzung in einer Informationsökologie
Doch Grobholz hält diesem Ansatz grundsätzliche Erwägungen entgegen: "Das Internet wächst von Minute zu Minute, es kommen konstant neue Seiten hinzu. Das Web ist nun einmal, wie der Name schon sagt, ein Netz. Von der Urquelle einer Information gehen Verknüpfungen zu weiteren Seiten, Applikationen, Blogs, Diensten wie Twitter und vielen mehr. Technisch gesehen müsste also jede dieser Verknüpfungen rückwirkend ent-netzt werden, um die Löschung eines bestimmten Inhaltes zu gewährleisten."
Der Mann von myON-ID Media weiß, wovon er redet. Schließlich unterhält das Unternehmen auch den Reputation Monitoring Dienst Ruflotse , der für Privat- und Geschäftskunden unliebsame Einträge im Internet suchen und finden will. Zur angebotenen Dienstleistung zählen auch Löschaufträge - ohne Zusicherung von Gewähr und Erfolg. Lediglich das "Bemühen um schnelle Einigung" mit dem jeweiligen Seitenbetreiber wird versprochen.
Auch die Technik setzt dem europäischen Ehrgeiz enge Grenzen: Bislang nämlich gilt es als kaum durchführbar, dass Inhalte auch von Suchmaschinen, Proxy-Servern oder Archiv-Systemen weltweit zum Verschwinden oder Vergessen gebracht werden können. Die Orginale zu beseitigen, ist kein Problem. Das Problem sind die digitalen Kopien rund um den Globus.
Der Reputations-Experte plädiert daher statt für ein neues Recht eher für den guten alten gesunden Menschenverstand, eine Pflicht zu denken vor der Veröffentlichung im Netz, für persönliche Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein.
Recht ohne Kontrollen bleibt zahnlos
Zumal Gesetzgebung das eine ist, die praktische Umsetzung aber auf einem ganz anderen Blatt stehen kann: Gerade hat die Bewertungsgesellschaft Xamit GmbH ihr Datenschutzbarometer 2009 veröffentlicht. Danach kommen in Deutschland auf 100.000 Unternehmen gerade mal zwei Datenschutz-Kontrolleure. In Baden-Württemberg müssten Unternehmen statistisch nur alle 39.400 Jahre mit einer Überprüfung rechnen. Wenig besser stellt sich die Situation im Internet dar: 61 von 100 Webseiten verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht. Dazu hatte Xamit mehr als 24.000 Webpräsenzen untersucht. Verglichen mit den Barometerwerten von 2008 entspricht dies sogar einer Steigerung um 11 Prozent.
Eine Lösung für diese grenzüberschreitenden Hürden des digitalen Vergessens böte sich zwar an, stellt aber eine zweischneidige Waffe dar: Der Virus der Internetsperre könnte auf dieses Feld übertragen werden. Doch Datenschutz unter dem Banner der persönlichen Freiheitsrechte mit einer technischen Zensurmaßnahme zu bekämpfen, wäre alles andere als elegant oder gar konsistent in einer öffentlich geführten Debatte.
Doch unabhängig von Machbarkeiten nach derzeitigem Stand: Datenschützer haben hier ein Kernthema gefunden. Ein Thema überdies, das weite Teile der Internet-Gemeinde persönlich betrifft. Auch die Veranstaltung in Paris war keine rein französische Angelegenheit: Andere EU-Staaten hatten ebenfalls Teilnehmer und Beobachter entsandt. Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis die Diskussion auch nach Deutschland schwappt. Betreiber von Webseiten sollten sich schon jetzt darauf einstellen und nach praktikablen Lösungen Ausschau halten. Sonst droht am Ende politischer Zwang aus Brüssel.
