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Hermès-Taschen kommen Online-Shops teuer zu stehen - selbst dann, wenn sie echt sind
02.07.2008 Nachdem Ebay in Frankreich innerhalb eines Monats zweimal - diesmal zu knapp 40 Millionen Euro - verurteilt wurde und weitere Verfahren europaweit anhängig sind, bangt mancher Online-Shop wegen drohender Klagen. Nicht nur der Verkauf gefälschter Produkte kann teuer werden; Markenartikler versuchen, exklusive Vertriebswege zu sichern. iBusiness gibt Tipps für Händler.
Zum einen strafte das Gericht Ebay wegen des Verkaufs gefälschter Produkte auf seiner Plattform ab. Zudem kam das Gericht aber in drei Urteilen zu der Entscheidung , dass nicht allein die Produktpiraterie, der Ebay damit indirekt Vorschub geleistet habe , sondern auch die Behinderung eigener exklusiver Kanäle zu ahnden sei.
Während die Entscheidungen über gefälschte Markenprodukte in Online-Shops oder auf Auktionsseiten im Web auch in Deutschland von einer Haftung der Website-Betreiber ausgehen - siehe den 'Fall Rolex' - werden sich durch die weitere juristische Anerkennung exklusiver Handelswege verunsichert. Allerdings war auch hierzulande bereits durch das Landgericht Berlin einem Händler verboten worden, Schulranzen zusätzlich im Internet günstiger anzubieten, als es der Hersteller wollte .
Auch wenn Ebay-Jurist Arndt Berger der FTD sein Leid klagte , dass es letztlich darum gehe "zu verhindern, dass bestimmte Produkte online verkauft werden", können sich Online-Shops an drei einfache Regeln halten, um dem gröbsten juristischen Ärger aus dem Weg zu gehen.
Für den Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker war nicht die Tendenz des französischen Urteils überraschend, sondern das harte Urteil. Zunehmend seien Gerichtsentscheidungen zu beobachten, die einen freien Warenverkehr im Web wieder regulierten. Auch wenn hierzulande eine höchstrichterliche Entscheidung bisher nur im Bereich der Plagiate erfolgt sei, könnte der BGH in naher Zukunft auch die exklusiven Vertriebswege der Hersteller weiter stützen. Da zudem das Wettbewerbsrecht innerhalb der EU relativ weitgehend harmonisiert sei und auch Ebay noch in vier weiteren EU-Staaten von LVMH vor den Kadi gezogen werden soll, warnt Becker auch deutsche Shop-Betreiber. "Zwar fehlt in Deutschland eine allgemeine höchstrichterliche Rechtsprechung noch. Gleichwohl hat der BGH bei Parfüms den Online-Händlern schon erste Grenzen gesetzt", sagt Rolf Becker.
Generell rät Becker die Shop-Inhaber , drei Tipps immer vorab zu beachten:
- "Achten Sie darauf, dass die angebotene Ware aus dem EU-Raum kommt. Sonst kann der Hersteller sehr einfach alleine wegen des Markengesetzes einen Verkauf verbieten. So hat etwa Levi's den handel mit Jeans, die für den türkischen Markt bestimmt waren, unterbinden lassen."
- "Äußerste Vorsicht ist auch bei Umlabelungen geboten. Die Hersteller wollen etwa durch Prüfnummern nachvollziehen können, aus welcher Tranche ein bestimmtes Produkt stammt. Wird so eine Nummer entfernt oder überpackt, kann dies bereits eine Markenrechtsverletzung darstellen. Dies gilt etwa besonders beim Handel mit Medikamenten"
- "Leider wahr: je billiger ein Shop seine Waren im Netz anbietet, umso eher gerät er in den Fokus der Industrie. Je größer der Preisunterschied zum normalen Abgabepreis ist, umso eher wird die Aufmerksamkeit der Hersteller geweckt. Dies ist bei Auktionen natürlich ein großes Problem."
Auch wenn Shops dies nicht gerne hören wollen: Dadurch, dass sich Markenartikler und Luxusgüterhersteller vor ihre lizenzierten Händler und ihre von ihnen selbst betriebenen Websites stellen, wird der freie Markt im netz eingeengt. oder, wie es Ebay-Jurist Berger formuliert: "Es wird ein System geschützt, das mittelfristig darauf abzielt, die Preise hochzuhalten". Schade für Händler und Nutzer zugleich.
