Dossier Paid Content
Zum Dossier Paid Content
Wer nutzt Bezahlinhalte im Internet? Welche Inhalte werden bevorzugt gekauft und abonniert? Wie hoch ist die Ausgabebereitschaft für Paid-Content?
Zum Dossier Paid Content
Zum Dossier Paid Content
Holen Sie sich Ihre 'iBusiness Executive Summary' kostenlos
iBusiness-Newsletter mit Executive Summary abonnieren
Abonnieren Sie den den iBusiness Newsletter und bekommen Sie wöchentlich die umfassende 'iBusiness Executive Summary' kostenlos zugemailt: .
iBusiness-Newsletter mit Executive Summary abonnieren
iBusiness-Newsletter mit Executive Summary abonnieren
Europäische Regulierung
Digitale Märkte: Neue Pflichten für Google, Amazon, Apple, TikTok, Meta und Microsoft
07.09.2023 Die Europäische Kommission hat die sechst wichtigsten Konzerne benannt, die sie als Gatekeeper zur digitalen Teilhabe einstuft. Für sie gelten nun besondere Regeln und Pflichten.














"Mehr Auswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Hindernisse für kleinere Wettbewerber: Das Gesetz über digitale Märkte wird die Pforten des Internets weiter öffnen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton

Torwächter-Status für zentrale Plattformdienste
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als "Torwächter" benennen, wenn diese für Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Die aktuellen Benennungsbeschlüsse sind das Ergebnis einer Überprüfung durch die Kommission über 45 Tage, nachdem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung ihren potenziellen Gatekeeper-Status mitgeteilt hatten.Insbesondere hat die Kommission den Torwächter-Status für die folgenden zentralen Plattformdienste festgestellt:

Das Marktzahlen-Archiv ist ein Premium-Service von iBusiness. Werden Sie Premium-Mitglied, um dieses Chart und viele tausend weitere abzurufen.
Jetzt Mitglied werdenMarktuntersuchungen zu Microsoft und Apple
Parallel dazu hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet. Die eingereichten Mitteilungen von Microsoft und Apple werden weiter geprüft. Sie haben angegeben, dass einige ihrer zentralen Plattformdienste nicht als Zugangstore anzusehen sind, obwohl sie die Schwellenwerte erreichen. Es handelt sich um:- Microsoft: Bing, Edge und Microsoft Advertising
- Apple: iMessage
Darüber hinaus hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, um weiter zu prüfen, ob Apples iPadOS zu den Torwächtern gezählt werden sollte, obwohl es die Schwellenwerte nicht erreicht. Diese Untersuchung im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte sollte innerhalb von höchstens 12 Monaten abgeschlossen werden.
Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Dienste Gmail, Outlook.com und der Samsung Internet Browser zwar die Schwellenwerte des Gesetzes über digitale Märkte für die Einstufung ihrer Betreiber als Torwächter erreichen, Alphabet, Microsoft und Samsung konnten jedoch hinreichend begründete Argumente dafür vorlegen, dass diese Dienste nicht als Zugangstor für die jeweiligen zentralen Plattformdienste anzusehen sind.
Nächste Schritte für benannte Torwächter
Nach ihrer Benennung haben die Unternehmen nun sechs Monate Zeit, um sich an die vollständige Liste der Gebote und Verbote zu halten, die im Gesetz für digitale Märkte vorgesehen sind. Ziel ist, dass Endnutzer und gewerbliche Nutzer der Dienste des Torwächters eine größere Auswahl geboten und ihnen mehr Freiheit eingeräumt wird.Einige der Verpflichtungen gelten jedoch auch direkt ab dem Zeitpunkt der Benennung, zum Beispiel die Verpflichtung, die Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss zu unterrichten. Es liegt bei den benannten Unternehmen, die wirksame Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und nachzuweisen. Zu diesem Zweck müssen sie innerhalb von sechs Monaten einen ausführlichen Compliance-Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie sie die einzelnen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte erfüllen.

Das Marktzahlen-Archiv ist ein Premium-Service von iBusiness. Werden Sie Premium-Mitglied, um dieses Chart und viele tausend weitere abzurufen.
Jetzt Mitglied werdenGeldbußen und zusätzliche Abhilfemaßnahmen
Die Kommission wird die wirksame Umsetzung und Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen. Kommt ein Torwächter den im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent des weltweit erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, der bei wiederholter Zuwiderhandlung auf bis zu 20 Prozent hochgesetzt werden kann.
Im Falle systematischer Zuwiderhandlungen ist die Kommission auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Beispielsweise kann sie einen Torwächter dazu verpflichten, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen. Sie kann auch verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung in Verbindung stehen.
In Zukunft könnten weitere Unternehmen der Kommission auf der Grundlage ihrer Selbstbeurteilung Mitteilungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte in Bezug auf die einschlägigen Schwellenwerte übermitteln. In diesem Zusammenhang führt die Kommission konstruktive Gespräche mit allen relevanten Unternehmen.
Neuer Kommentar
Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Chart-Archiv Marktzahlen zu diesem Beitrag
Verwandte Beiträge zu diesem Beitrag
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: