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Verpackungen: Online-Händlern drohen künftig bis zu 50.000 Euro Bußgeld
22.01.2008 Die neue Verpackungsverordnung des Bundesumweltamts könnte eine neue Abmahnwelle für Online-Händler auslösen: Denn künftig dürfen Internet-Händler Waren nur noch in bestimmte Verpackungen stecken und versenden.
Die bisherige Regelung der Verpackungsverordnung sieht für den Online-Handel eine Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen vor. Eine Ausnahme von der Informationspflicht gibt es nur, wenn sich der Internethändler einem flächendeckenden Entsorgungssystem anschließt.
Zukünftig sollen Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (so genannte Verkaufsverpackungen) durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Die Alternative die Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen soll es zukünftig nicht mehr geben.
Also muss jemand in der Lieferkette an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Dies kann entweder der Händler selbst sein, der Lieferant des Händlers oder der Lieferant der Versandverpackung. Da die Versandverpackung ebenfalls zur Verkaufsverpackung zählt, gilt auch für sie die Entsorgungspflicht. Dies betrifft beispielsweise Karton, Packpapier oder Füllmaterial, mit dem die Ware versandt wird.
In der Praxis läuft die Neuregelung letztlich darauf hinaus, dass sich jeder Internethändler an ein Entsorgungssystem anschließen muss. Dies wird vor allem kleine Online-Shops und Power-Seller treffen, die nicht die Marktmacht haben, ihre Lieferanten dazu zu bringen diese Aufgabe für sie zu übernehmen.
Einen genauen Termin, wann die neue Verpackungsverordnung in Kraft tritt gibt es noch nicht. Experten rechnen damit, dass dies bereits zum dritten Quartal 2008 geschehen könnte.
