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Urteilsbegründung: 40-Euro-Klausel muss in AGBs separat vereinbart werden

12.04.2010 Will ein Shop den Käufer darüber informieren, dass dieser die Kosten einer Rücksendung zu muss, wenn die gelieferte Ware den Preis von 40 Euro nicht übersteigt, dann muss das separat vereinbart werden, urteilte das OLG Hamm   (4 U 212/09). Die Begründung liegt nun vor.

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Soll der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, müsse die Klausel sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in AGB auftauchen.

Außerdem sei eine Einschränkung hinfällig, das das Rücksenderecht bei geöffneter Cellophanhülle einer CD verweigert.
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