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Heise vs. Musikindustrie: Verfassunsggericht beendet Rechtsstreit endgültig

01.02.2012 Der langjährige Streit zwischen dem Zeitschriften-Verlag Heise     und der Musikindustrie ist vorbei: Das Bundesverfassungsgericht     hat entschieden, dass Verlinkungen auf Artikel auch dann rechtens sind, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen, berichtet der Spiegel Online    .

Die Musikindustrie hatte gegen Heise geklagt, weil ein Artikel einen Link zu Software aufwies, mit der sich der DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Damit endet ein Streit der sich über knapp sieben Jahre und mehrere Instanzen     gezogen hatte.

Bereits im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof zugunsten Heises entschieden, dass Links im Online-Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen. Indem es die Beschwerde der Plattenlabels gegen die Entscheidung ablehnte, hat das Verfassungsgericht den Rechtsstreit nun endgültig beendet.
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