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Initiative will Google für Affiliate-Rechtsverstöße in die Pflicht nehmen
28.07.2006 (iBusiness) Weil nach einem aktuellen Urteil Händler für Rechtsverstöße ihrer Affiliates haften, hält eine neugegründete Initiative von Shop-Betreibern und Affiliates das Affiliate-Marketing in Deutschland für ein "Pulverfass" voll "unkalkulierbarer Risken". Affiliate-Marketing-Dienstleister sollen ihre AGBs, Suchmaschinen ihre Algorithmen ändern.
"Sieht ein Markeninhaber in einer Suchmaschinenanzeige eine Markenrechtsverletzung, braucht er nur nach Köln zu gehen, um Recht zu bekommen", echauffiert sich Köhler: "Affiliate-Marketing ist damit in der jetzigen Form ein Pulverfass, birgt kaum kalkulierbare Gefahren und steht in Deutschland grundsätzlich in Frage."
Im jüngsten Fall wurde Internetstores für die Einblendung einer Textanzeige im Google-AdWords-Programm für den Shop Fahrrad.de abgemahnt. Die Anzeige für den Online-Shop ist bei der Eingabe eines markenschutzrechtlich geschützten Begriffs erschienen. Um welchen es sich handelt, will Köhler aus Angst vor Konsequenzen gegenüber der iBusiness-Redaktion aber nicht verraten. Gelaufen ist das Affiliate-Marketing über die Berliner Zanox AG . Das Pikante dabei: Es wurde gar nicht der Markenname gebucht sondern lediglich die Begriffskombination 'fahrrad billig'. Laut Köhler hat dann aber der AdWords-Algorithmus von Google standardmäßig eine "sachliche Nähe" von dem gebuchten Begriff zu dem Markennamen hergestellt. Der Inhaber der Marke hat darin eine Verletzung gesehen, da bei einer Suche nach seiner Marke der Online-Shop von Fahrrad.de in den Anzeigen eingeblendet wurde.
Um solche Rechtsverletzungen zu verhindern, müsste Köhler alle Marketing-Maßnahmen seiner 7.000 Affiliates von Hand kontrollieren. Oder eben das Affiliate-Marketing komplett aufgeben. Das kann er aber nicht. "Würde der Umsatz aus Affiliate-Marketing wegbrechen, hätten wir begründete Existenzsorgen", erklärt Köhler. Zusammen mit der Kanzlei Dr. Bahr , der Hamburger Agentur Pütz Neue Medien und dem Affiliate-Portal 100partnerprogramme.de hat Köhler daher eine Info-Plattform gestartet. Zusammen mit den Affiliate-Marketing-Dienstleistern will er eine Lösung für das Problem finden. "Es muss ein Ruck durch die Branche gehen, um diese Unrechtssprechung zu beeinflussen", fordert Köhler.
Eine Idee etwa wäre, dass Anbieter wie Zanox in ihren AGBs einfach festlegen, dass Affiliates nicht über AdWords werben dürfen. So eine Lösung ist allerdings kaum vorstellbar. "Wir verfolgen die Entwicklung der Rechtssprechung im Bereich Affiliate-Marketing sehr genau", ist das einzige, was Zanox-Manager Heiko Rauch zu dem Problem sagen will. Weil es "aktuell noch keine gefestigte Rechtsprechung" gäbe, sollten "die Urteile der vergangenen Monate nicht überbewertet werden."
Tatsächlich liegen auf untergeordneten Instanzen andere Entscheidungen vor. So hat das Amtsgericht Pforzheim erst entschieden, dass Onlineshop-Betreiber nicht für Rechtsverletzungen ihrer Affiliates haften müssen.
Neben den Affiliate-Marketing-Dienstleister ist laut InternetStores-Chef Köhler aber auch Google gefordert. Seiner Meinung nach stehe der Dienstleister "unter Zugzwang, Affiliates stärker auf die Gefahren der Markenrechtsverletzung hinzuweisen". Google selbst war bis Redaktionsschluss für keine Stellungnahme zu dieser Forderung erreichbar.
