Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Click & Collect: Einheitliche Regelung für Abholung von Waren gefordert
06.04.2020 Die Lager vieler stationärer Händler sind gefüllt mit Saisonware. Eine Lösung wäre ein Abholservice für Kunden und kontaktloses Bezahlen. Doch dies ist derzeit nicht überall möglich.
Der Verband argumentiert, dass unter "Güter des täglichen Bedarfs" nicht nur Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter fallen, sondern auch Kategorien wie Bekleidung und Schuhe, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände sowie Elektro- und Elektronikprodukte. Den Händlern sollte deshalb die direkte Abgabe an Kunden erlaubt werden - entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Ansonsten drohe den stationären Händlern zum Ende der Frühjahrssaison ein "massiver Wertverlust ihrer Ware".
Für die gefahrlose Bereitstellung der Waren gebe es Lösungen, zum Beispiel Verschlussboxen oder behördlich überprüfte Übergabe-Bereiche auf Parkflächen. Auch online vergebende Zeitfenster könnten den unerwünschten Kontakt mit anderen Menschen vermeiden, dies werde bereits in einzelnen Kommunen umgesetzt. "Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses Click & Collect kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung, angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung, solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.
