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Monopolkommission: Regulierung von Onlinediensten unnötig. Aber 'Amazon beobachten'

02.06.2015 Immer wieder gibt es kartellrechtliche Diskussionen über die Dominanz von Google und andere Internetkonzerne, etwa aus dem E-Commerce. Jetzt hat sich die Monopolkommission in die Diskussion eingeschaltet: Sie hält eine spezielle Regulierung internetbasierter Dienste für nicht erforderlich.

 (Bild: SXC.hu/Jason Morrison)
Bild: SXC.hu/Jason Morrison
Erst vor wenigen Wochen haben Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Innenminister Thomas de Maizière harte Regulierungsmaßnahmen gegen Google  , Amazon   und andere Internet-Konzerne gefordert. Der Vorwurf: Die Unternehmen missbrauchten ihre marktbeherrschende Stellung. Sogar die Zerschlagung der ganz Großen ist im Gespräch, berichtete das Handelsblatt  .

Die unabhängige Monopolkommission   hat nun ein Gutachten mit dem Titel Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte   veröffentlicht. Es enthält eine wettbewerbsökonomische und -rechtliche Analyse der Strukturen digitaler Märkte. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass "eine spezielle Regulierung internetbasierter Dienste, wie sie insbesondere für Suchmaschinen in der Öffentlichkeit diskutiert wird, aus heutiger Sicht nicht erforderlich" erscheint. Zwar könne es Wettbewerbsprobleme geben, wenn zum Beispiel der Betreiber einer Plattform (wie Amazon) zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. Jedoch könnten mögliche Wettbewerbsprobleme mit dem geltenden Wettbewerbsrecht angegangen werden.

Die Komission schreibt zu Amazon, es könne "zu Wettbewerbsproblemen durch vertikale Integration kann es im E-Commerce kommen, wenn der Betreiber einer Plattform zugleich Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. In einem solchen Fall können Anreize für den Plattformbetreiber bestehen, die eigenen Produkte prominenter darzustellen. Ferner hat dieser die Möglichkeit, Transaktionen von Dritthändlern zu beobachten, besonders nachgefragte Produkte in den eigenen Handelsbestand aufzunehmen und betroffene Händler möglicherweise vom Markt zu verdrängen. Zudem kann der Plattformbetreiber zusätzliche Daten akkumulieren, um beispielsweise bessere Produktempfehlungen zu geben und hierdurch die Qualität der eigenen Plattform und damit die eigene Wettbewerbsposition gegenüber konkurrierenden Plattformen zu verbessern."
Die Kommission weiss nicht so recht, was davon zu halten ist: "Die Wohlfahrtswirkungen eines solchen Verhaltens sind nicht eindeutig, da zumindest kurzfristig der Wettbewerb zwischen Handelsplattformen gesteigert wird und bei bestehendem Wettbewerb auf Händlerebene mögliche niedrigere Beschaffungspreise in der Regel an die Konsumenten weitergereicht werden."Die Empfgehlung lautet allerdings: "Gleichwohl sollte dieses Verhalten durch die Wettbewerbsbehörden beobachtet werden, um längerfristige Ausschließungswirkungen zu verhindern.".

iBusiness hatte erst vor kurzem die miesen Tricks von Amazon aufgedeckt ('Amazon-Marketplace: Die miesen Tricks des Retail-Giganten') mit der Forderung: "Zerschlagt Amazon".

Empfehlung: Wettbewerbsrecht anpassen

Die Monopolkommission empfiehlt allerdings lieber, das bestehende Wettbewerbsrecht anzupassen, sodass etwa auch Übernahmen von Unternehmen mit nur geringen Umsätzen einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung unterzogen werden können. Außerdem sollen Urheber-, Daten- und Verbraucherschutzrechte auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickelt werden, damit die individuellen Rechte der Nutzer verbessert werden können.

Außerdem gibt die Kommission zu bedenken: "Wettbewerbsverzerrungen, wie sie sich etwa bei Share-Economy-Diensten aus einer asymmetrischen Regulierung konventioneller Dienste einerseits und neuer digitaler Dienste andererseits ergeben können, sind eine Folge des Auftretens innovativer Geschäftsmodelle." Oft würden diese neuen Wettbewerber automatisch den bestehenden Regulierungen untergeordnet. Dagegen empfiehlt die Monopolkommission, auch die umgekehrte Reaktion in Betracht zu ziehen: die Befreiung der etablierten Unternehmen von der Regulierung.
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