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Das Ende der Suche: Wie das Google-Urteil des EuGH das Web verdunkelt
20.06.2014 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Google bedroht auch Social Media und interne Suchmaschinen - seine Folgen sind uferlos. Zusammen mit dem neuen Cyberwar der Demokratien hilft es, das Web zu verdunkeln.
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- Es ist ein Angriff auf die Internetsuche und die Verbreitung von Informationen an sich
- Es leitet eine schleichende Entwertung von Informationen aus dem Web schlechthin ein.
- Und vor allem: Es betrifft nicht nur Google und nicht nur Suchmaschinen, sondern alle Webpräsenzen, die Informationen Dritter verbreiten - damit ist von der Metasuchmaschine bis zu Social Media alles gefährdet.
Denn was der EuGH entschieden hat, geht weit darüber hinaus, dass man sich als Nutzer aus den Google-Ergebnisseiten löschen kann. "Nutzer haben erstmals ein Beseitigungsrecht auf öffentlich zugängliche Informationen, die rechtskonform publiziert wurden", sagt Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr , Spezialist für das Recht der neuen Medien. Mit anderen Worten: Ein Nutzer kann alles aus der Onlinesuche entfernen lassen, woran sein Name klebt. Es muss kein Rufmord an ihm begangen worden sein (Rufmord wäre der Fall, listete Google Treffer auf wie "Dieser Redakteur von iBusiness verbreitet pornographische Bilder"). Und die Information muss auch nicht einer möglichen Resozialisierung eines Straftäters im Weg stehen (Beispiel: "Dieser Redakteur von iBusiness ist ein notorischer Veruntreuer - geben Sie ihm keinen Job, wenn er wieder aus der JVA kommt"). Wegen dieser Umstände bezeichnet Martin Bahr das Urteil schlichtweg als schlimm: "Es ist ein Angriff auf Suchmaschinen an sich. Und es ist uferlos."
Eine Analyse dieser Konsequenzen und der Blick auf die politischen Rahmenbedingungen zeigt: Aktuell findet ein Krieg um die Hoheit über Information im Web statt. Neu ist, dass nun nicht mehr nur Verleger gegen Google kämpfen, totalitäre Staaten gegen Social Media oder Internetgiganten gegeneinander. Eine neue Qualität bekommen die Machtkämpfe vor allem durch die immer stärkere Einmischung von demokratischen Institutionen, die sich zunehmend undemokratisch verhalten. Zunächst lohnt sich ein Blick auf die Spieler.
Der demokratische Cyberwar
Auf der einen Seite steht Google, auf der anderen Seite die schutzbedürftigen Bürger, die durch die Suchmaschine quasi ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt und ihrer Privatsphäre beraubt werden; so zumindest bewerteten zahlreiche Medien das Urteil des Gerichtshofes:- So jubelte die Ludwigsburger Kreiszeitung "Europa wehrt sich gegen Internetgiganten",
- die Süddeutsche verkündete eine neue Ära, in der das "Recht (nicht länger) vor den Großen des Internets (kapituliert)"
- so klärte die Heilbronner Stimme über die Funktionsweise des Internetgiganten auf: "Die Ergebnislisten sind keine (!) neutralen Sammlungen von Webseiten, die (...) Algorithmen zusammengetragen haben. Sie sind (...) Informationsdossiers, für die Google (...) eine redaktionelle Verantwortung (hat),"
- und die Stuttgarter Zeitung rief zu einem regelrechten digitalen Sturm auf die Bastille auf: "Nur gemeinsam kann die Macht von Google gebrochen werden".
- Google macht keine Meinungen und handelt nicht redaktionell. Es stellt seine Ergebnisse her als ein Mischprodukt aus Big-Data-Analyse der Nutzeraktivitäten und aus den Manipulationen einer wenig geheim operierenden Zunft namens SEOs, die aber nichts mit Google selbst zu tun haben. Wenn man böswillig ist, dann nimmt man noch das Werbevermarktungsinteresse als Teil des Google-Algorithmus an.
- Google handelt nicht gegen Europa, die Freiheit oder die Presse, sondern will im Wesentlichen ein Einfallstor zum Wissen der Welt sein. Der digitale Archivar der Erdbevölkerung.
- Nicht Google infiltriert die Privatsphäre der Nutzer - die Online-Informationen, die es auffindbar macht und auf die nun ein Löschrecht besteht, stammen entweder von Dritten (wie etwa den Webpräsenzen von Zeitungen) oder aber: Von den Nutzern selbst. Das ist die große Schizophrenie des Urteils: "Wenn ich bei Xing über meine Karriere informiere und später sind mir die geteilten Informationen unangenehm, so ist das mein eigenes Pech und nicht schutzbedürftig", urteilt Martin Bahr - "Doch genau das ändert sich jetzt: Der EuGH statuiert etwas, das jedem die Macht gibt, seine eigene Vergangenheit zu löschen."
- Und zu guter Letzt geht keiner der jubelnden Medienberichte auf die eigentliche, kolossale Bedrohung der persönlichen Freiheit und Privatheit ein, die unlängst den Jahrestag ihrer Enthüllung feierte: Die globale Überwachung unbescholtener Bürger durch anglo-amerikanische Geheimdienste.
Der letzte Punkt zeigt den eigentlichen Stellvertreterkrieg, der aktuell geführt wird: Demokratische Instanzen überwachen ihre eigenen Bürger - gehen dabei aber gegen Google als den prominentesten Repräsentanten des Internets vor. Der einen Service bereit stellt, mit dem der gewöhnliche Bürger zumindest ein Teil der Informations-Disparität zwischen Bürger und Staat ausgleichen kann.
Staaten wollen sich selbst so viel vom Informationskuchen abschneiden wie möglich und gehen zugleich gegen öffentliche und demokratische Internet-Tools vor, die dem Bürger die Macht geben, sich informationell von der Staatsgewalt zu emanzipieren. Ihre wertvollste Verbündete dabei ist die allgemeine Google-Angst. Die Furcht, der Internetkonzern sei der Feind des Privaten, lenkt von der Angst vor staatlicher Überwachung ab.
Ausgewählte Ereignisse zeigen, wie die Politik immer wieder versucht, die Inhalte bei Google und Co zu beeinflussen, wie Demokratien selbst zu den größten Datenakkumulatoren der Menschheitsgeschichte wurden - und wie Internetfirmen in vorauseilendem Gehorsam, unter dem Druck der Politik, immer wieder Selbstzensur übten:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Mai 2014 | Deutschland zieht aus dem NSA-Skandal die Lehre: Genau so etwas brauchen wir auch. Der Bundesnachrichtendienst will soziale Netzwerke in Echtzeit überwachen - wenig später zieht das Verteidigungsministerium nach und gibt Forschungen für entsprechende Programme in Auftrag. |
| Der NSA-Untersuchungsausschuss will die Chefs der großen Internetkonzerne wie Google und Facebook vorladen. | |
| Generalbundesanwalt Harald Range weigert sich, Ermittlungen gegen die USA wegen der Späh-Affäre einzuleiten. Wenige Tage nachdem ihn die Opposition dafür heftig angreift, nimmt er Ermittlungen dann doch auf - allerdings nur im Fall des abgehörten Handys der Bundeskanzlerin Angela Merkel. | |
| April 2014 | Noch bevor der NSA-Ermittlungsausschuss seine Arbeit aufnimmt, tritt dessen Vorsitzender, Clemens Binnninger, zurück. Eine Vorladung Snowdens ist nicht vorgesehen. |
| Oktober 2013 | Russland startet Prism 2.0: Der russische Inlandsgeheimdienst FSB will seine Internetüberwachung stark ausbauen und neben Verbindungsdaten ebenfalls den Datenverkehr insgesamt überwachen |
| Juli/August 2013 | Komplizenschaft zugegeben: Deutsche Behörden geben nacheinander zu 1.) ein Schnüffelprogramm der NSA auch in Deutschland einzusetzen 2.) Metadaten im großen Stil in die USA zu übermitteln. |
| Juni 2013 | Der englische Guardian berichtet erstmals über ein geheimes Überwachungsprogramm des US-Nachrichtendienstes NSA. Bei Prism werden Telekommunikationsdaten ausgespäht und Internetkonzerne gezwungen, den Behörden Daten zu liefern - darunter Google, Microsoft, Yahoo, Facebook und Apple. |
| März 2013 | Das Leistungsschutzrecht wird im deutschen Bundestag mit einer Mehrheit von 293 zu 243 Stimmen verabschiedet. |
| September 2012 | Die Pläne der EU für eine Internetpolizei empören die Blogosphäre: Aus einem Dokument zum EU-Projekt Clean IT gehen geplante Maßnahmen hervor, deren Rechtsstaatlichkeit von Experten angezweifelt wird. So sollen Internetanbieter jedem den Netzzugang verwehren, der nicht unter seinem Klarnamen online auftritt, eine Internetpolizei soll soziale Netzwerke überwachen und gelöschte Inhalte verschwinden nicht aus dem Netz, sondern werden gespeichert und an die Behörden weitergeleitet. |
| April 2012 | Die EU erlaubt die Vorratsdatenspeicherung bei Filesharern. Nach dem Urteil des EU-Gerichtshofs widerspricht die Vorratsdatenspeicherung bei Filesharern nicht der EU-Datenschutzrichtlinie. Sie darf damit angewendet werden. Anlass war der Fall eines Schweden, der eine Handvoll MP3-Dateien auf einen FTP-Server geladen hatte. Das EuGH-Urteil basiert auf einer Richtlinie, die ursprünglich der Terrorismus-Bekämpfung dienen soll. |
| Januar 2012 | Twitter führt eine landespezifische Zensur ein. Dabei können Tweets in bestimmten Ländern dann unterdrückt werden, wenn sie gegen länderspezifische Gesetze verstoßen. In der Blogosphäre werden Twitters Bemühung um Expansion, etwa nach China, als Hintergrund der verfeinerten Zensur vermutet. |
| November 2010 | Die EU-Kommission legt Pläne vor, wonach Nutzer von sozialen Netzwerken leichter ihre Daten entfernen lassen können. Den Anbietern könnten dazu Fristen verbindlich vorgeschrieben werden. Wenig später zieht auch Google nach: Es führt für seine Weblösung Blogger eine nach Nationen organisierte URL-Struktur ein. So können Inhalte eines Blogs auf Länderbasis verwaltet - und zensiert - werden. |
| September 2007 | EU-Kommissar Franco Frattini fordert, dass Internetnutzer zu Suchbegriffen wie 'Bombe' und 'töten' in Suchmaschinen künftig keine Inhalte mehr finden dürfen. |
Es ist lohnend, einfach einmal von der These auszugehen, dass ein von Demokratien bestrittener Cyberwar tobt. Dabei wird um Informationen und gegen ein freies Internet gekämpft.
Für diese Annahme muss man kein Verschwörungstheoretiker sein - denn es gibt keine Verschwörung: Die Annahme sei lediglich, dass Regierungen im Eigeninteresse danach streben, alle verfügbaren Informationen für sich zu akquirieren und dabei unter dem Deckmantel der Sicherheit auch undemokratisch vorgehen. In diesem Plan sind die großen Internetkonzerne Machtblöcke des Webs, deren Einfluss es zu reduzieren oder anzuzapfen gilt (hier denke man an den Knebel, den die NSA Google und Co anlegte - die Internetfirmen durften zunächst nicht über den informationellen Aderlass berichten, den die Geheimdienste bei ihnen vorgenommen hatten).
Fünf Trends zu den Folgen für die Websuche und zur Zukunft des demokratischen Cyberwars
Vor diesem Hintergrund sind die Folgen aus dem EuGH besonders verheerend - denn sie führen langfristig dazu, dass Suchmaschinen und Informationsakkumulatoren wie soziale Medien an Wert für die Nutzer verlieren. Fünf Trends geben den Weg vor, wie das EuGH-Urteil und der demokratische Cyberwar das Web verdunkeln.Trend eins: Steigende Gefahr für Social-Media-, Meta- und interne Suchmaschinen
Das Urteil geht zunächst gegen die Websuche: Suchmaschinen müssen künftig personenbezogene Inhalte entfernen, wenn die betroffenen Nutzer dies wünschen. Doch dreht sich der Richterspruch nicht allein um Websuchmaschinen, sondern die Suche in allen Diensten die die Verbreitung einer Information und das Risiko, diese zu finden, "potenzieren": Die Suchfunktionen in Social-Media, Metasuchen wie etwa Namenssuchmaschinen oder Xing und auch die interne Suche auf Webseiten - all sie sind dann mögliche Kandidaten für Löschungen auf Nutzerwunsch hin. Es wäre also denkbar, dass Seiten wie iBusiness.de Namen aus der Suche entfernen müssen, weil die Betroffenen nicht mehr wollen, dass man Meldungen zu ihrer Vergangenheit gezielt suchen kann. "Die Frage zu den Auswirkungen auf seiteninterne Suchen ist schwierig, weil der EuGH hier keine klare Abgrenzung gibt, wen es betrifft", sagt Martin Bahr: "Betrifft das Urteil also Seiten mit einer bestimmten Reichweite oder einer gewissen Zahl an Seitenaufrufen? Die Grenzen erscheinen fließend."
Noch ungefährdet sind nach Ansicht des Experten die Inhalte auf den Webseiten selbst - denn das Urteil tangiert nur die Suche, nicht aber die Publisher und ihren Content selbst. Um diese anzugreifen, wäre ein zu großer Eingriff in die Pressefreiheit nötig.
Trend zwei: Entwertung der Information
Der Wert von Informationen sinkt zukünftig, weil Informationen nur in der Vollständigkeit wertvoll sind: Die Information "XY ist ein exzellenter Anlageberater" ist nur dann wertvoll, wenn zeitgleich die ebenso wichtige Teilinformation "Er neigt dazu, seine Kunden zu betrügen und wurde deshalb mehrmals angezeigt" erhältlich ist. Das Brüsseler Urteil fördert die Unvollständigkeit, indem es einen Hebel für Nutzer schafft, willkürlich Suchkosmetik zu betreiben: Zwar existieren die sensiblen Informationen noch, sie sind jedoch nicht auffindbar. Und damit sind sie wertlos geworden - und wirken zugleich wertmindernd auf andere Informationen, die zum gleichen Thema gehören, nun aber lückenhaft sind.
Trend drei: Fortschreitende Selbstzensur
Auf der einen Seite steht der NSA-Skandal; auf der anderen steht die Ungewissheit, wie man sich einen Löschantrag auf Basis des EuGH-Urteils einhandeln kann. Beide Faktoren steigern die Ungewissheit im Umgang mit Informationen: Sie fördern den Drang zur Zurückhaltung von Infos und zur Selbstzensur - sich bloß nicht angreifbar machen, lautet die Devise. Das Web wird unfreier, weil sich Publisher unfreier in ihrem Tagwerk fühlen und bewusst oder unbewusst auf Nummer sicher gehen werden, wenn sie schreiben.
Trend vier: Verdunklung des Webs
Das Google-Urteil umzusetzen, ist eine Sache der nationalen Gerichte - im Zweifelsfall entscheiden sie über Löschanträge. In der Folge werden für Suchmaschinennutzer in Deutschland andere Inhalte zu sehen sein als in Spanien als in Irland oder als in England. Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit ist eine nationale Frage, die dunklen Bereiche des Webs, in die kein Licht von Websuche fällt, werden größer.
Hinzu kommt, dass wegen der NSA-Überwachung jeder Staat andere Schutzmechanismen um seine nationale Informationsstruktur errichten wird: Von Deutschland aus werden nicht mehr alle Informationen auf ausländischen Servern grenzenlos erreichbar sein und umgekehrt. Die nationale Fragmentierung des Webs, die bereits eingesetzt hat, schreitet fort.
Trend fünf: Stellvertreterkriege
Der Cyberwar wird als ein Stellvertreterkrieg mit unheiligen Allianzen geführt: Google wird zunehmend mit dem Internet selbst gleichgesetzt und angegriffen - sowohl von staatlicher als auch von Presse- und Bürgerseite. Anstatt gezielt die Pressefreiheit anzugehen und Inhalte und deren Publisher selbst zu attackieren, werden die Suchmaschinen angegangen, die diese Inhalte verfügbar machen.
Staaten arbeiten im Verein mit Medien daran, Ängste vor staatlicher Überwachung auf die Internetkonzerne umzuschichten: Als der NSA-Skandal bekannt wurde, gab es noch ein großes Schulterzucken im Web: "Na und? Ich habe nichts zu verbergen" hieß es von unzähligen Nutzern in den Newsforen dieser Welt. Kaum fiel das EuGH-Urteil, gingen 12.000 Löschanträge an einem Tag bei Google ein. Offenkundig haben Menschen doch etwas zu verbergen, allerdings fürchten sie dabei Google mehr als die NSA. Die Verlagerung von Überwachungsängsten von den tatsächlichen Überwachern auf in ihrer Macht überschätzte Unternehmen der Privatwirtschaft scheint zu gelingen.
Vier Szenarien zur Zukunft der Websuche
Vor dem Hintergrund dieser Trends bieten sich vier verschiedene Szenarien an, wie das Urteil die Zukunft von Onlinesuche und Web prägen wird.Vier Szenarien
Rebellion
Private Publisher und Hacker bieten Crawler an, die doch noch alles finden, was Google aus dem Index werfen musste; Google selbst informiert möglichst genau in seinem Transparenzbericht zu den Löschungen; nationale Gerichte sehen den undemokratischen Charakter des Brüssler Urteils ein und wenden es nicht an: Suchmaschinen und Informationen im Web funktionieren unbeeinträchtigt fort - das Web setzt sich gegen unterdrückerische Bestrebungen durch.
Die große Dunkelheit
Suchmaschinen, Social-Media-Suchmaschinen, interne Suchmaschinen auf Publisherseiten und Metasuchen - nach und nach verschwinden immer mehr Inhalte aus dem sichtbaren Bereich des Webs; so als würden sie gar nicht existieren. Der Wert der verbleibenden sichtbaren Informationen sinkt: Google und Co müssen per Dekret ein erwünschtes Wissens verbreiten - und das unerwünschte verdunkeln. Das Web wird nationaler, dunkler, fragmentierter.
Es wird ein wenig dunkler
In erster Linie gehen Löschanträge bei Google ein - hin und wieder auch bei anderen Suchmaschinen und bei Social-Media-Firmen. Die Websuche dünnt jedoch nur leicht aus, weil es keine strukturelle Entfernung von unerwünschten Inhalten gibt - es ist wie bei Google Streetview: Hier und da ist etwas unkenntlich gemacht, das Verbleibende reicht jedoch aus, um sich einen authentischen Eindruck zu machen.
Direkter Angriff auf die Pressefreiheit
Dem Google-Urteil folgt ein Publisher-Urteil: Bald müssen auch die Publisher selbst - Newsportale, Blogger - unerwünschte Inhalte entfernen, wenn sie das Persönlichkeitsrecht von Nutzern verletzen; oder zumindest das, was ein Richter dazu erklärt. Die Pressefreiheit wird in Ansätzen ausgehebelt.
