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Bundeswirtschaftsminister dehnt finanzielle Hilfe für Start-up-Investoren aus
23.04.2014 Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine finanzielle Unterstützung von Business Angels und anderen Start-up-Investoren um dem Anwendungsbereich "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital" erweitert. Die förderwürdigen Branchen wurden also um die Herstellung technischer Textilien, die Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung und die Medizin- und Zahnmedizintechnik erweitert. Für INVEST stehen im Bundeshaushalt bis 2016 insgesamt 150 Millionen Euro bereit.
- Alternativ zu den in der Liste genannten Branchen gilt ein Unternehmen auch dann als förderungswürdig, wenn es ein Patent umsetzt oder in den vergangenen zwei Jahren eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.
- Gründer, die mittels einer Gründerholding gründen (Gründer-GmbH), sind von der Förderung nicht mehr ausgeschlossen.
Investoren mussten bisher als Einzelpersonen oder Ein-Mann-GmbH investieren. Künftig kann die GmbH bis zu vier Gesellschafter haben, wovon einer mindestens 50 Prozent halten muss.
- Der Geschäftszweck der Investoren GmbH kann nun neben dem "Eingehen, Halten und Veräußern" auch "Beratung oder Vermögensverwaltung" sein.
- Zudem hat die Bundesregierung angekündigt, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien.