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Herber Dämpfer für AirBnb: Berlin erlässt strenge Regeln für Vermietungen

11.04.2016 In Berlin dürfen ab dem 1. Mai keine Wohnungen mehr bei AirBnB   vermietet werden, es sei denn, der Besitzer hat eine Sondergenehmigung der Stadt. Außerdem sind die Portale dazu verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Mieter zu geben. Grundlage des strengen Vorgehens ist das Zweckentfremdungsgesetz.

 (Bild: mairinha/Pixabay)
Bild: mairinha/Pixabay
Die Stadt Berlin fürchtet, dass durch den Missbrauch von privaten Wohnungen als Ferienwohnungen die Wohnraumknappheit und Mieten hochgetrieben werden. Dass das stimmt, zeigt die iBusiness-Analyse Ausbeuterbranche Web. Und iBusiness hat bereits in der Analyse Externalisierungsgesellschaft Internet darauf hingewiesen, dass Internet-Portale, die gezielt Steuern, Ausgaben und Auflagen umgehen, die im Rest der Wirtschaft üblich sind, mit Gegenwind werden rechnen müssen.
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