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Urteil: Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig

26.02.2014 Im Rechtsstreit der Gema zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gegen Youtube zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser um die Verwendung der sogenannten Gema-Sperrtafeln hat das Landgericht München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wie folgt entschieden: Die Sperrtafeln auf Youtube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Gericht.

Sucht man auf Youtube nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä., findet man statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise:

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."

Die München Richter sind der Auffassung, dass diese oder ähnliche von Youtube verwendeten Sperrtafel-Texte eine ""absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema" sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Sperrungen selbst vornimmt.

Hintergrund des Streits: Youtube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.
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