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GEMA: Einstweilige Verfügung gegen das Usenet
26.03.2014 Nachdem die GEMA sich bislang erfolgreich gegen Youtube gewehrt hat, ist ihr nun ein weiterer Schlag gegen die Internet-Nutzung gelungen. Diesmal gegen das Usenet, das Forensystem des Internets.
Die GEMA hatte einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem sei Aviteo nicht nachgekommen. Die Gema behauptet, dass viele Usenet-Dienstbetreiber nicht verhindern würden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte - die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen - heruntergeladen werden können. Aviteo hingegen argumentiert, dass er als Zugangsprovider keine andere Maßnahme zur Verfügung hat, als einzelne Beiträge im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens einzeln zu entfernen: "Der GEMA hätte somit zur Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder dieser deutlich weniger aufwändige und kostengünstigere Weg offen gestanden. "
Aviteo leitet derzeit weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung ein.
Das Landgericht Hamburg hatte auch im Streit der Gema gegen Youtube für die Verwertungsgesellschaft entschieden.