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GEMA: Einstweilige Verfügung gegen das Usenet

26.03.2014 Nachdem die GEMA   sich bislang erfolgreich gegen Youtube   gewehrt hat, ist ihr nun ein weiterer Schlag gegen die Internet-Nutzung gelungen. Diesmal gegen das Usenet, das Forensystem des Internets.

Der Anbieter Usenext   bietet einen kostenpflichtigen Zugang zu den zigtausenden von Forenbrettern und Milliarden von Einträgen an. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes, der Aviteo Ltd., die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft. Nach mehreren Änderungen des Angebotes von Usenext ist dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel der Gema.

Die GEMA hatte einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem sei Aviteo nicht nachgekommen. Die Gema behauptet, dass viele Usenet-Dienstbetreiber nicht verhindern würden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte - die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen - heruntergeladen werden können. Aviteo hingegen argumentiert, dass er als Zugangsprovider keine andere Maßnahme zur Verfügung hat, als einzelne Beiträge im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens einzeln zu entfernen: "Der GEMA hätte somit zur Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder dieser deutlich weniger aufwändige und kostengünstigere Weg offen gestanden. "
Aviteo leitet derzeit weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung ein.

Das Landgericht Hamburg hatte auch im Streit der Gema gegen Youtube für die Verwertungsgesellschaft entschieden.
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