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Messen und Kongresse 2020? Digital jederzeit!
09.09.2020 Die eine oder andere Präsenzveranstaltung findet in diesem Herbst und Winter tatsächlich statt - neben einer wachsenden Zahl von Digitalveranstaltungen. Wer seine Mitarbeiter dort hin schickt, muss allerdings als Arbeitgeber derzeit besonders aufpassen, wie ein Experte erklärt.
Tut er das nicht, hat das auch für ihn enorme Folgen: "Erkrankt oder verstirbt ein Arbeitnehmer mangels ausreichender Schutzvorschriften am Arbeitsplatz, können erhebliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber entstehen, etwa in Form von Therapie- oder Erwerbsausfallkosten des Arbeitnehmers bzw. beim Versterben auch Kosten der Beerdigung und des Unterhalts Hinterbliebener." Bei seiner aktuellen Risikobewertung warnt das RKI: " Es kommt weiterhin bundesweit zu größeren und kleineren Ausbruchsgeschehen, insbesondere (...) bei Gruppenveranstaltungen." Das RKI-Fazit für Anfang September: "Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch."
In einer Risikoeinschätzung für Business-Präsenzveranstaltungen, die die iBusiness-Redaktion bei dem Virologen Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit eingeholt hat ("Problematisch sind längere Gespräche") kommt der Leiter der Virusdiagnostik am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg zu der Einschätzung, dass B2B-Veranstaltungen nur dann beherrschbar seien, wenn man die Zahl der Besucher streng begrenzt, Auslandsbesucher und -Speaker gegebenenfalls nicht einreisen lässt, nur junges Standpersonal und dieses maximal eine Stunde in die Halle lässt und sämtliche Besucher testet: "Ebenso wichtig ist es, die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen zu reduzieren.
Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, dass Mitarbeiter nur für eine Stunde den Messestand betreuen und dann von Kollegen abgelöst werden, die bisher nicht in der Messehalle waren. Messehallen bieten durch ihre Höhe und Größe gute Voraussetzungen für Luftverwirbelungen und eine hohe Luftverdünnung. Kleinere Räume sollte man hingegen eher nicht belegen, denn ohne Belüftung wird es dort schnell kritisch. Dann hilft ein Mundschutz nicht weiter und Aerosole spielen eine entscheidende Rolle für die Virusübertragung. Sollen kleine Räume trotzdem genutzt werden, muss die Anzahl der Teilnehmer begrenzt, die Dauer der Veranstaltung auf maximal 1 Stunde limitiert und für ausreichend Lüftung gesorgt werden."
Für den Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter zu Messen oder Kongressen schicken will, sieht Arbeitsrechtler Köllmann Handlungsbedarf: "Werden Arbeitnehmer auf Messen tätig, sollten auch hier konkrete Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden, zumal die jeweiligen Bundesländer solche Messen ohnehin regelmäßig nur mit einem konkreten Schutzkonzept zulassen." Von der Teilnahme an Messen ohne solche Schutzkonzepte oder in so genannten "Risikogebieten" im Ausland sollte "wegen des dortigen Infektionsgeschehen indes Abstand genommen werden."
Ist man aus dem Schneider, wenn eine Messe ein Schutzkonzept vorlegt und man einen Mitarbeitenden dort hinschickt und dieser dennoch erkrankt?
Für Köllmann kommt das auf das Schutzkonzept und die Maßnahmen an: "Sie müssen tatsächlich geeignet sein, Infektionen zu vermeiden", argumentiert er. Als Orientierung weist er auf die Empfehlungen des Verbandes der deutschen Messewirtschaft . Wenn diese eingehalten würden, habe der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nicht verletzt". Er empfiehlt, Mitarbeiter zu schulen: "Ratsam kann es für die Praxis sein, den entsprechenden Arbeitnehmern die Sicherheits- und Handlungshinweise für das Messegelände auszuhändigen und dies dokumentieren.
Das AUMA-Konzept empfiehlt im wesentlich 1,5 Meter Mindestabstand zwischen den Teilnehmern, Steuerung der Besucherströme, Teilnehmerregistrierung und Hygienevorschriften auf dem Messegelände sowie Tragen von Masken. Der Virologe Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit hat für geeigneten Maßnahmen andere Vorstellungen: "Ich rate dazu, massiv zu testen. Wer auf die Messe möchte, sollte jeden Morgen am Einlass getestet werden. Die Besucher müssten dann eine gute Stunde auf ihr Ergebnis warten. Logistisch wäre das eine Herausforderung, aber technisch machbar. Es wäre eine sichere Methode, die jedoch kostspielig ist."
Ob die AUMA-Richtlinien genügen, um Maßnahmen herzustellen, die "tatsächlich geeignet sein, Infektionen zu vermeiden" und so einen Arbeitgeber aus der Haftung zu holen, werden die kommenden Monate zeigen - und im schlimmsten Fall am Ende Gerichte. Abgesehen davon muss jeder Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er das kumulierende Risiko von An- und Abreise und Veranstaltungen für seine Mitarbeitenden zu tragen bereit ist. Zum Glück haben auch immer mehr Kongress- und Messeveranstalter erkannt, was die Zeichen der Zeit sind: Ob d3con , Frankfurter Buchmesse oder Dmexco : Immer mehr Veranstaltungen werden verschoben oder digital.
Der HighText-Verlag hat für sich auf jeden Fall beschlossen, dass ihm das Risiko für seine Mitarbeitenden auf Präsenzveranstaltungen zu hoch ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden deswegen im Jahr 2020 auf keiner physischen Veranstaltung präsent sein - digital jederzeit.
