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Neues Urheberrecht: Keine Bagatellklausel bei Privatkopien
05.07.2007 Der Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedet heute den Entwurf zur Neuregelung des Urheberrechts. Das Gesetz soll unter anderem die pauschale Vergütung für Privatkopien und den Handel mit Software neu regeln.
Mit dem Gesetz soll unter anderem die pauschale Vergütung neu geregelt werden, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung - wie zum Beispiel die Privatkopie - erhalten. Es sieht vor, dass nicht länger der Gesetzgeber die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes regelt, sondern dass die Beteiligten selbst tätig werden. Die Koalitionsfraktion machte aber gleichzeitig deutlich, sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.
Die Koalitionsfraktionen und die Liberalen wiesen darauf hin, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantwortet. Es könne nicht "in die Schublade gelegt werden", wie es die FDP-Fraktion formulierte. So stehe zum Beispiel die Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software noch aus. Gleiches gelte für die so genannte "intelligente Aufnahmesoftware", mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Web-Radioangebot herausgefiltert und aufgenommen werden können. Auch in diesem Fall müsse über ein "gesetzliches Verbot" nachgedacht werden.
Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte "Bagatellklausel" im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher betonten, man "schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität". Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man nicht bei geringen Fällen des Kopierens die Keule der Justiz schwingen könne.
Der ursprüngliche Vorschlag aus dem Hause von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei deshalb der richtige Weg gewesen. Die Linke schloss sich dieser Argumentation an. Die Union erwiderte, es wäre ein "fatales Signal", wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte. Es sei der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ob man es bei Verstößen in geringem Umfang überhaupt zur Anklage kommen lässt.
Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion, die für ein Verbot von Urheberrechtsgebühren für Kabelweitersendungen für Hoteliers plädierte. In nahezu allen EU-Mitgliedsländern sei dies bereits der Fall.
Die Urheberverbände waren gegen das Gesetz Sturm gelaufen, weil es die Urheber zugunsten der IT-Industrie bevorzugt. In einer Unterschriftenaktion wollen sie in letzter Minute das Gesetz stoppen.
