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Gericht: Webdesigner ohne Urheberrechtschutz

20.07.2005 - (iBusiness) Wieder einmal hat ein Gericht - diesmal das Landgericht in Köln - einer multimedialen Präsentation das Urheberrecht aberkannt und so dem Design-Klau Tür und Tor geöffnet. Dabei hatte noch vor kurzem das Landgericht München I den Urheberrechtschutz auf das 'Gesamterscheinungsbild' einer Website eindeutig bejaht. Der Grund der uneinheitlichen Rechtsprechung: Eine Gesetzeslücke. Doch man kann sich absichern.
"Das Urteil des Landgericht Köln ist ein harter Schlag für kreative Webdesigner, die sich auf den Urheberrechtschutz derzeit nicht verlassen können," urteilt der Rechtsanwalt Niko Härting von der Anwaltskanzlei Härting Rechtsanwälte  . Während das Landgericht München I (iBusiness berichtet) so urteilte, als ob es das selbstverständlichste der Welt sei, dass Websites beziehungsweise Multimediaprodukte urheberrechtlich geschützt sind, urteilten jetzt die Richter des Kölner Landgerichts   gegensätzlich (AZ.: 28 O 744/04). Sie erkannten einer Multimediaproduktion den Urheberrechtsschutz ab, ähnlich wie die Richter des OLG Hamm (iBusiness berichtete ebenfalls).

Warum die Urteilsfindung derart konfus sei, wollten wir von Niko Härting wissen: "Das Problem ist, dass das Urhebergesetz Multimediaprodukte nicht kennt." Es fehle darin an einer Bestimmung

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