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Onlineshops: Widerstand gegen Abmahnungen zahlt sich häufig aus

17.04.2007 Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Aber oft fühlen sich die abgemahnten Shopbetreiber nicht nur im Recht, sondern sind es sogar. In mindestens drei Vierteln aller Fälle erzielen sie Erfolge, wenn sie sich gegen eine Abmahnung wehren. Das hat eine aktuelle Studie ergeben.


 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Nur zwölf Prozent der befragten Shopbetreiber fanden die erfolgten Abmahnungen in vollem Umfang berechtigt. Dagegen sah sich fast die Hälfte (49 Prozent) völlig zu unrecht abgemahnt. Häufigster Abmahn-Anlass waren mögliche Verstöße gegen das Widerrufs- sowie das Markenrecht. Trusted Shops  , Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops, hat 679 Onlinehändler nach ihren Erfahrungen befragt.

In über zwei Dritteln der Fälle leisteten die Onlinehändler Widerstand gegen eine Abmahnung: Entweder wiesen sie die Abmahnungen vollständig zurück, änderten die Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten oder bezahlten nur einen Teil der geforderten Summe.

Das brachte in der Regel wenigstens Teilsiege. Proportional am erfolgreichsten waren Shopbetreiber, die einen Kompromiss angeboten hatten, also eine Änderung der Unterlassungserklärung oder eine Kostenreduzierung. Nur in 15 Prozent aller Fälle war das Vorgehen endgültig erfolglos, bei zehn Prozent läuft derzeit noch ein Gerichtsverfahren.



Erfolgreicher Widerstand gegen Abmahnungen: Wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgegangen sind, was war das Ergebnis? (gestützte Abfrage, Mehrfachnennung möglich)
ErgebnisAntworten
Gegner hat Änderung der Unterlassungserklärung akzeptiert24%
Gegner hat Kostenreduzierung akzeptiert22%
Gegner hat Abmahnung zurückgezogen19%
Gericht hat Kosten reduziert5%
Gericht hat Abmahnung als missbräuchlich eingestuft4%
Gericht hat Rechtsverstoß verneint2%
Gericht hat Bagatellverstoß erkannt1%
Gerichtsverfahren läuft noch, Ausgang unklar10%
Mein Vorgehen war erfolglos13%
Quelle: Trusted Shops GmbH

Abmahnungen gegen Muster ohne Wert
Pikanterweise wurden auch Formulierungen des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung abgemahnt. Das Muster stammt vom Bundesjustizministerium   und sollte eigentlich Händlern, die es verwenden, Rechtssicherheit garantieren. Allerdings haben verschiedene Gerichte entschieden, eben diese Vorlage sei rechtswidrig. Die Bundesregierung bestritt noch jüngst, dass das Muster abgemahnt würde, woraufhin die FDP die Korrektur des Musters im Bundestag beantragte.

Der Großteil der Abmahnungen geht auf wenige Händler und Vereine zurück. An der Spitze liegt laut Umfrage die Elektronikkette Media Markt   mit 18 Prozent der Abmahnungen, gefolgt vom mittlerweile aufgelösten Verein 'Ehrlich währt am längsten'.

Existenznot durch Abmahnungen
Obwohl viele Händler erfolgreichen Widerstand leisten, musste die Hälfte der befragten Shops schon über 1.500 Euro Abmahnkosten bezahlen. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen. Kein Wunder, dass sich 40 Prozent der Betreiber in ihrer Existenz bedroht sehen.

Als wichtigste Gegenmaßnahme gegen die derzeitige Abmahnpraxis wünschen sich die Händler, dass die möglichen Anwaltskosten gesetzlich limitiert werden. Auch einfachere Gesetze, die unabsichtliche Verstöße verhindern, stehen oben auf der Wunschliste.



Wege zur Eindämmung von Abmahnung: Was muss Ihrer Meinung nach geändert werden? (gestützte Abfrage, Mehrfachnennung möglich)
MaßnahmeAntworten
Die Anwaltskosten für Abmahnungen müssen gesetzlich limitiert werden75%
Gesetze müssen vereinfacht werden, damit keine unbeabsichtigten Verstöße vorkommen68%
Gerichte müssen die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen65%
Es dürfen keine Konkurrenten, sondern nur staatliche Behörden abmahnen60%
Gesetze müssen vom Gesetzgeber besser und allgemein verständlich erläutert werden56%
Gerichte müssen häufiger Verstöße als nicht abmahnfähige Bagatelle einstufen55%
Es müsste ein günstiges und effizientes alternatives Schlichtungsverfahren geben51%
Quelle: Trusted Shops GmbH
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