Jetzt zum Webinar anmelden
Agenturwert berechnen
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
E-Commerce: Gerichte kürzen Abmahnungskosten
11.01.2007 Vielleicht gehören Abmahnwellen schon bald der ECommerce-Vergangenheit an. Einem aktuellen Bericht zufolge setzen die Gerichten jedenfalls immer niedrigere Abmahnungskosten an. Wodurch Abmahnungen langfristig an Attraktivität verlieren.
Auch das OLG Frankfurt hat dem Bericht nach den Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit nur 5.000 Euro bemessen. Im konkreten Fall ging es um ein fehlendes Impressum und eine fehlende Widerrufsbelehrung. Die Begründung der Richter für den niedrigen Verfahrenswert: Das Fehlen einer Widerrufsbelehrung beeinträchtigt die geschäftlichen Belange der Mitbewerber nur geringfügig. Selbst wenn der abmahnende Shopbetreiber es natürlich anders sieht und auf gerade auf diese Weise argumentiert.
Der Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Abmahnung und ist damit laut Föhlisch ausschlaggebend für die Anwaltskosten, die der Abgemahnte an den Gegner zahlen muss. "Sollte der Trend zu niedrigen Gegenstandswerten anhalten, wären Abmahnungen wirtschaftlich bald schon weniger attraktiv für Abmahner", erklärt er.
