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Rundfunkstaatsvertrag deckelt Webangebot von ARD und ZDF

27.10.2008 ARD und ZDF dürfen auch weiterhin im Web aktiv sein. Der neue Rundfunkstaatsvertrag gestattet dies aber nur unter strengen Auflagen.

 (Bild: Fotobase24)
Bild: Fotobase24
Auch künftig dürfen die öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten im Internet aktiv sein. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag letzter Woche in Dresden verständigt und damit den Vorgaben der EU-Kommission entsprochen.

Doch bevor ARD und ZDF künftig neue Webangebote online schalten dürfen, müssen diese zuvor einen Drei-Stufen Test durchlaufen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ob sie erstens ob sie erstens "zum publizistischen Wettbewerb beitragen", zweitens welche Auswirkungen auf den Markt zu erwarten sind und drittens ob "die Finanzierung sicher gestellt ist". Zuständig für die Prüfung sind die Rundfunk- und Fernsehräte. Bis Ende 2010 sollen auch die bereits bestehenden Angebote das Testverfahren durchlaufen.

Zusätzlich muss jedes "presseähnliche" Webangebot einen direkten Bezug zu einer TV-Sendung aufweisen. Dies war eine der zentralen Forderungen mit der sich die Verleger-Lobby, vertreten durch den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger   (VDZ), gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen durchsetzten konnte. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben", erklärt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ.
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