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Fliegengitter-Fall: Onlineshopper muss nicht für schlechte Bewertung zahlen

01.08.2014 ECommerce-Kunden, die einem Onlineshop eine schlechte Bewertung gegeben haben, müssen nicht für eventuelle Schäden dadurch aufkommen. So hat das das Landgericht Augsburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser im Fliegengitter-Fall entscheiden.

Mit ihr fing alles an ... (Bild: werner22brigitte/Pixabay)
Bild: werner22brigitte/Pixabay
Mit ihr fing alles an ...
Wie iBusiness berichtete ("Juristischer Blödsinn!": Experte prognostiziert klagendem Amazon-Händler Scheitern Relation Browser ), hatte ein Amazon-Marketplace-Händler einen seiner Kunden verklagt. Dieser hatte ihm nach dem Kauf eines Fliegengitters eine schlechte Bewertung gegeben. Daraufhin kam es zu Streitereien und schließlich sperrte Amazon das Händlerkonto. Dem Händler ist nach eigenen Angaben ein Schaden von 40.000 Euro entstanden. Verklagt hatte er seinen Kunden auf 70.000 Euro.

Allerdings ohne Erfolg: Denn das Landgericht Augsburg hat die Klage abgewiesen, und damit bestätigt, dass Kunden weiterhin berechtigte Kritik auf Bewertungsportalen äußern dürfen. Grund für die Ablehnung des Gerichts: Der Verkäufer konnte nicht beweisen, dass Produkt und Montageanleitung fehlerfrei gewesen waren. Damit sei die Kritik gerechtfertigt gewesen, berichtet Focus Online zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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