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Das EU-Sorgfaltspflichtengesetz kommt: Was das für Ihre Lieferkette bedeutet
08.08.2022 Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft ab kommendem Jahr erst einmal nur sehr wenige Unternehmen. Weitaus mehr Unternehmen fallen allerdings unter das künftige EU-Gesetz. Was damit auf Sie zukommt:
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Worin das anstehende EU-Gesetz sich vom deutschen LkSG unterscheidet
Das sind die kurzfristig anstehenden Aufgaben. Eher mittelfristig wird es jedoch auch ein EU-Gesetz zur Überprüfung der Lieferketten geben. Verabschiedet ist bisher zwar nur der Vorschlag zu einer Richtlinie (Februar 2022), doch der geht in entscheidenden Punkten weit über das deutsche Gesetz hinaus. In welchen?- Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen und einem weltweiten Jahresumsatz von 150 Millionen Euro.
- Wer in Risikobranchen hinsichtlich Menschenrechten tätig ist - Textil, Lebensmittel, Mineralien -, ist bereits ab 250 MitarbeiterInnen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit berichtspflichtig.
- Davon betroffen sind auch Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben. Hauptsache, sie überschreiten hier die oben beschriebenen Grenzen.
- Die gesamte Lieferkette muss überprüft werden. Also auch die Lieferanten der Lieferanten der Lieferanten.
- Geschädigte dürfen auf Schadenersatz klagen. Das deutsche Gesetz sieht nur Sanktionen, aber keine zivilrechtliche Haftung vor.
- Ein Klimaplan muss aufgesetzt werden, in dem die Firmen detailliert aufführen, wie sie die Emission von Treibhausgasen verringern.
All das muss noch von allen 27 EU-Staaten und dem EU-Parlament ratifiziert werden. Juristisch wirksam dürfte das EU-Lieferkettengesetz also erst in einigen Jahren sein. Doch kommen wird es, in welcher Form auch immer, und dabei insgesamt 17.000 Unternehmen betreffen, so erste Schätzungen der EU-Kommission.
Wie Unternehmen sich auf die gesetzlichen Vorgaben vorbereiten
Eine Vorreiterfunktion bei der unumkehrbaren Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit - Menschenrechte sind hier natürlich integraler Bestandteil - kommt jenen 800 Unternehmen zu, die bereits im nächsten Jahr mit den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurechtkommen müssen. Derzeit werden auf breiter Basis die dafür notwendigen Prozesse aufgebaut, berichtet Christian Kerckhoff, Professional Audit & Assurance Business Assurance beim Düsseldorfer Büro der Unternehmensberatung Deloitte . Drei Dinge stehen dabei erst einmal im Fokus: "Die Pflichten der Unternehmen beginnen mit der Frage, wer intern für die Erfordernisse des Lieferkettengesetzes zuständig ist. Dann folgt die Risikoanalyse."Was bedeutet, dass alle Lieferanten hinsichtlich humaner Arbeits- und Produktionsbedingungen untersucht werden müssen. Schon dieser Aufwand kann beträchtlich sein: "Denn bei Lieferketten reden wir schon mal von bis zu 100.000 Lieferanten. Bei Baumärkten oder Supermärkten ist diese Schallmauer schnell erreicht", schätzt Kerckhoff. "Das produzierende Gewerbe hat im Schnitt deutlich weniger Zulieferer. In der Regel ist die Zahl aber stets zu groß, um sich die Produktionsbedingungen aller Lieferanten vor Ort anzusehen. Also müssen beispielsweise zwecks Herstellung von Transparenz Fragebögen verschickt werden und die Selbstauskunft der Lieferanten entscheidet dann darüber, welche davon der höchsten Risikokategorie zugeordnet werden und besucht werden müssen."
Fragebögen zur Risikoabschätzung
Compliance-Dienstleister wie die Münchner EQS Group haben dafür Software-Lösungen entwickelt. "Mit Hilfe dieser digitalen Compliance-Plattform müssen keine Mails und schon gar keine Briefe mehr hin- und her geschickt oder Daten umständlich in die Systeme der Auftraggeber eingepflegt werden", sagt Marcus Sultzer, Vorstandsmitglied und Chief Revenue Officer der EQS Group. "Unser Compliance Cockpit wird direkt an die Unternehmenssoftware angebunden, so dass die Angaben der Lieferanten gleich übersichtlich an der richtigen Stelle eingehen." Und dennoch: "Bei sehr komplexen Lieferantenstrukturen werden standardisierte Tools nicht ausreichen. Für Großkunden entwickeln wir daher individuelle Lösungen."
Sowohl aus deutscher als auch aus europäischer Sicht ist von den Unternehmen zudem eine weitere Kontrollinstanz einzurichten. In Deutschland muss diese ab dem 1. Januar funktionieren, EU-weit erst ab Gültigkeit eines Lieferkettengesetzes - also wohl erst in einigen Jahren. Der bisher vorliegende Entwurf lehnt sich jedoch weitgehend an den deutschen Forderungen an.
Niedrige Barrieren für Beschwerden
Was ist zu tun? Für alle MitarbeiterInnen aller Lieferanten (ab Gültigkeit eines EU-Gesetzes: wie gehabt, auch der Lieferanten der Lieferanten) muss eine Instanz geschaffen werden, bei der sie ihre Arbeitgeber kritisieren dürfen. Sei es, weil sie sich schlecht bezahlt fühlen, zu viel oder zu riskant arbeiten müssen, oder weil sie sich diskriminiert fühlen. Und Beschwerden müssen auch mündlich möglich sein, die Barrieren also sehr niedrig aufgestellt werden. Die EQS Group hat ein System entwickelt, das telefonische Beschwerden ermöglicht und diese anonymisiert an die richtige Stelle weitergibt.Wie das funktioniert? Über eine bestimmte Einwahlnummer - die etwa auf dem Schwarzen Brett in den Büros des Lieferanten bekanntgegeben werden kann - erreichen die Beschwerdeführer eine Mailbox, die in regelmäßigen Abständen von Übersetzern abgehört und in der richtigen Sprache an die richtigen Personen im Unternehmen weitergegeben wird.
Ob das funktioniert? Und Betroffene sich wirklich bei Dritten über ihre Arbeitgeber beschweren? In vielen Fällen dürften sie damit ihren Job riskieren. Erhofft wird natürlich das Gegenteil: Dass Druck von oben, also vom Auftraggeber, zu Verbesserungen führt.
Und tatsächlich: Erfahrungen aus den USA zeigen, dass Kritik nicht immer die Schwächeren aussiebt. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zu internationalen Sorgfaltspflichtengesetzen kommt im Oktober 2020 zu dem Schluss, dass sich die amerikanischen Auftraggeber - entgegen starker Befürchtungen - nicht massenhaft aus dem Kongo zurückgezogen haben. 38 Prozent der an den US-Kongress berichtenden Unternehmen - gemeint sind hier nur solche, die in ihren Produkten Mineralien aus sogenannten Konfliktregionen beziehen - nannten den wegen menschenunwürdiger Förderbedingungen von seltenen Erzen in Verruf geratenen Staat als Importquelle. 2014 waren es nur vier Prozent.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung folgert nun daraus, dass viele US-Firmen in der Zwischenzeit vertrauenswürdige Lieferanten gefunden haben - und nicht den Weg des geringsten Widerstands gegangen sind, indem sie einfach Förderminen in weniger risikobehafteten Weltregionen gesucht haben. Damit wäre der Kongo nämlich, so die Annahme, nur noch weiter in der Ausbeutungsspirale abgerutscht. Eine ähnliche Entwicklung erhoffen die Gesetzgeber, deutsche wie europäische, sich nun natürlich auch von dem Beschwerdeverfahren. Es wird zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen führen, hofft der Gesetzgeber, weil die kritisierten Lieferanten unter dem Druck stehen, ihre westlichen Abnehmer zu verlieren.
Mehrmalige Überprüfungen vor Ort
Erst recht, wenn diese auch noch durch die Anforderungen des Lieferkettengesetzes im Fokus ihrer Auftraggeber stehen. Denn liefern die Fragebögen Anlass zu Verdacht, sind natürlich weitere Aktionen gefordert: "Muss ein Lieferant aufgrund einer hohen Risikoeinschätzung durch den Auftraggeber vor Ort überprüft werden, kann das Unternehmen eigene Vertrauensleute hinschicken oder sich für ein sogenanntes Third-Party-Audit entscheiden: also für externe Fachkräfte", sagt Deloitte-Analyst Kerckhoff. "Das können NGOs sein oder auch Unternehmen, die Nachhaltigkeitsratings anbieten. Hier entsteht gerade eine ganz neue Branche."Letzten Endes, also wenn die Kritikpunkte sich vor Ort auch wiederholt bestätigen, kann der Unternehmer den Auftrag auf dieser Basis entziehen. "Schneidet ein Lieferant bei der Überprüfung schlecht ab", so Kerckhoff, "muss ihm die Chance zur Besserung gegeben werden. Was das Unternehmen in die Pflicht versetzt, ihn nach gegebener Zeit wieder zu überprüfen. Bessert der Lieferant auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach, muss der Auftraggeber die Beendigung der Vertragsbeziehung in Betracht ziehen und im Einzelfall gegebenenfalls auch umsetzen."
Das Lieferkettengesetz, deutscher wie später auch europäischer Provenienz, ist die Ultima Ratio der Politik. Jahrelang war hier auf Freiwilligkeit seitens der Aufraggeber gesetzt worden. Nichts ist passiert. Ab 2023 soll der Druck durch die Justiz Unternehmen auf der ganzen Welt endlich dazu bringen, jene Menschen besser zu behandeln, die mit extrem harter körperlicher Arbeit den Wohlstand des Westens erst ermöglichen.
