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Welche ECommerce-Anbieter das BaFin zur Lizenz zwingen will


Aber ein Handelshaus ist eigentlich etwas anderes als eine Heuschrecke, ein Payment-Dienstleister unterscheidet sich eigentlich von einem Pizza-Portal.
Die BaFin sieht das nicht so: "Von der Erlaubnispflicht betroffen sein können auch Dienstleister, die Zahlungen für andere abwickeln." Und in diesem Fall gr
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