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Abmahnstudie

Onlinehandel: Jede dritte Abmahnung wird mit Markenverletzung begründet

15.05.2023 Der Anteil von Markenrechtsverletzungen, die deutsche E-Retailer im vergangenen Jahr erhalten haben, ist nach der Abmahnstudie des Händlerbunds deutlich gestiegen.

 (Bild: QuinceCreative/Pixabay)
Bild: QuinceCreative/Pixabay
Knapp jede dritte Abmahnung in Deutschland, die ein deutscher Onlineshop erhalten hat, ist auf eine Markenrechtsverletzung zurückzuführen. Das geht auch der aktuellen Abmahnstudie     des Händlerbunds     hervor. Im Jahr davor lag sie mit 27 Prozent noch auf Platz zwei. Das Wettbewerbsrecht hat an Bedeutung verloren. waren es 2021 noch 44 Prozent der Abmahnungen, die damit begründet wurden, so sind es im Jahr 2022 nur noch 15 Prozent. Ein Verstoss gegen die Omnibusrichtlinie ist die Begründung knapp jeder fünften Abmahnung (19 Prozent).

Was die Kosten angeht, die eine Begleiterscheinung entsprechender Abmahnungen sind, so liegen diese laut Händlerbund in mehr als der Hälfte aller Fälle bei unter 1.000 Euro. 28 Prozent der Online-Händlerinnen und -Händler nehmen subjektiv ein höheres Risiko für Abmahnungen wahr als noch in der Vergangenheit. Zwei von drei Teilnehmenden empfinden das Abmahnrisiko als etwa gleichbleibend. Offensichtlich verwenden abmahnende Anwälte immer öfter dieselben Handelsunternehmen ins Visier: So ist die Zahl jener, die mehr als eine Abmahnung im Jahr erhalten haben, deutlich angewachsen: Berichteten die Befragten 2021 noch in 18 Prozent der Fälle von zwei, drei oder mehr Abmahnungen, sind es für 2022 bereits knapp jede Dritte (32 Prozent).
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