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Abmahnungen

Abmahnungen: Wie man sein Geld vom Ido-Verband zurück bekommt

13.04.2023 Der Ido ist vielen E-Retailern als "Abmahnverein" bekannt. Seit dem Jahr 2021 ist er aufgrund einer Rechtsänderungen wohl nicht mehr abmahnerisch tätig. Doch es gibt Altlasten - und eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu bekommen.

 (Bild: Edward Lich auf Pixabay)
Bild: Edward Lich auf Pixabay
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido) hat laut seiner Vereinssatzung (§ 2 Abs. 2) als Zweck "die umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler". Dazu zählte bisher auch das Versenden von Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen. Am 01.12.2021 ist allerdings eine Änderung des Wettbewerbsrechts (UWG) in Kraft getreten. Vereine und Verbände dürfen nur noch dann Abmahnungen aussprechen oder Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen, wenn sie beim Bundesamt für Justiz in einer Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände aufgeführt sind. Da ist der Ido nicht dabei.

Doch seine Altfälle verfolgt der Ido-Verband weiter. Darauf weist Yvonne Bachmann hin, Expertin für: IT-Recht beim Händlerbund  . E-Retailer würden Schreiben des Verbandes erhalten, in denen sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert werden. Nun ist es grundsätzlich so, dass - wer einmal eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, ein Leben lang an deren Inhalt gebunden ist. Bei Verstößen gegen Vorgaben der Unterlassungserklärung drohen mitunter hohe Vertragsstrafen. "Das Ganze gilt auch unverändert, auch wenn sich später herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt, sie beispielsweise rechtsmissbräuchlich, war", warnt Bachmann. Unterlassungserklärungen, die gegenüber dem Ido Verband unterschrieben wurden, sind also nicht automatisch hinfällig, sondern bestehen zunächst weiter fort.

Der Verdacht läge zwar seit jeher nahe, dass es dem Ido-Verband nicht um einen fairen Wettbewerb geht, sondern um die Erzielung von Einnahmen. Allerdings: "Viele Jahre wurde das jedoch nicht gerichtlich bestätigt. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung war also für die einzelnen Betroffenen noch gar nicht sicher, ob/dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich war."

Allerdings: So einfach ist das nicht. Die Einschätzung des OLG Düsseldorf (Az. 20 U 325/20), der Ido-Verband dürfe schon wegen seiner dürren Mitgliederstruktur nicht abmahnen, kassierte jüngst der BGH (Az. I ZR 111/22), anderen laufenden Verfahren, in denen es um Vertragsstrafenansprüche des Vereins geht, stellt sich nach wie vor die Frage, ob eine gegenüber dem Verein abgegebene Unterlassungserklärung angefochten werden kann. Dies hatten Gerichte in von mir geführten Verfahren vereinzelt angenommen", wie der Rechtsanwalt Andreas Kempcke   argumentiert.

Betroffene E-Retailer können dann die Unterlassungserklärung kündigen, wenn sie für ihren Fall einen Rechtsmissbrauch vermuten. Dieser der Rechtsmissbrauch muss für den konkreten Fall gerichtlich festgestellt werden, "und darauf wird es der Ido- Verband auch ankommen lassen", ist Yvonne Bachmann überzeugt. Jedes Vertragsstrafschreiben muß einzeln vom Anwalt geprüft und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Wer die Vertragsstrafe bereits gezahlt hat: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Abmahner rechtsmissbräuchlich gehandelt hat, gibt es einen automatischen Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Vertragsstrafe (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.12.2022, Az.: 6 U 46/22).
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