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Cookie-Banner

Datenschützer legen Beschwerde gegen Cookie-Paywalls ein

16.08.2021 Die Organisation Noyb beklagt, dass Nachrichtenangebote wie Spiegel, Zeit, Heise, FAZ und T-Online ihre LeserInnen vor die Wahl stellen, entweder der Datenweitergabe an Tracking-Unternehmen zuzustimmen, oder ein Abo abzuschließen.

 (Bild:  Gerd Altmann auf Pixabay)
Bild: Gerd Altmann auf Pixabay
Seit Mai führt die Datenschutzorganisation Noyb zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser rund um den Österreicher Max Schrems‘Max Schrems’ in Expertenprofilen nachschlagen einen verstärkten Feldzug Relation Browser gegen "manipulative und rechtswidrige Cookie-Banner" und DSGVO-Verstöße auf großen Websites. Gegen 422 Websites zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser reichte die Organisation formale Beschwerden bei zehn Datenschutzbehörden ein. Jetzt folgen Beschwerden gegen sieben Nachrichten-Websites in Deutschland und Österreich - wegen sogenannter Cookie-Paywalls.

Die Beschwerden und die Begründungen:


Noyb beklagt, dass immer mehr Webseiten ihre LeserInnen vor die Wahl stellen, entweder der Datenweitergabe an Tracking-Unternehmen zuzustimmen, oder ein Abo abzuschließen. Die Organisation rechnet vor, dass die Datenweitergabe von NutzerInnen den Seiten nur ein paar Cent bringe, ein Abo dagegen deutlich mehr. Dazu Alan Dahi‘Alan Dahi’ in Expertenprofilen nachschlagen , Datenschutzjurist bei Noyb: "Die Leute müssten mitunter das zehn-, zwanzig- oder hundertfache zahlen, damit ihre Daten nicht mehr weitergegeben würden. Man bekommt den Eindruck, dass es hier nicht um eine faire Alternative zur Einwilligung geht, sondern darum, teure Abos zu verkaufen." Die NutzerInnen könnten eben nicht frei entscheiden, ob sie in die Datenweitergabe einwilligen, obwohl das eigentlich so in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen sei.

Noyb will gegen DSB-Entscheidung vorgehen

Die zunehmende Verbreitung dieses "Pay-or-Okay"-Systems könnte auf einer Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser aus dem Jahr 2019 beruhen, die darin keinen Verstoß gegen die DSGVO sieht. "Allerdings wurde dieser Fall von einem Laien vor die Behörde gebracht und basiert auf faktisch falschen Annahmen. Noyb ist entschlossen, diese Entscheidung zu revidieren", so die Organisation. Für NutzerInnen, die dutzende Nachrichtenseiten pro Monat besuchen, würden dadurch jedoch hohe Kosten entstehen, um die Weitergabe ihrer Daten zu verhindern. Rechtlich gebe es dabei keinen Sonderstatus für private Qualitätsmedien: "Jede Webseite, von Kochrezepten bis hin zu öffentlich-rechtlichen Nachrichtenseiten, könnte mit 'Pay or Okay' die Einwilligung erzwingen und damit die DSGVO umgehen."

Noyb sei sich bewusst, dass die prekäre wirtschaftliche Lage der Qualitätsmedien diese Entwicklung befördere. "Schmale Gewinne auf Kosten des Grundrechts" auf Datenschutz der LeserInnen zu erzielen, könnten jedoch nicht die Lösung sein. "Wir brauchen ordentlich finanzierte Medien. Es ist jedoch ein Trugschluss, dass die Finanzierung unbedingt durch das Verschleudern von Userdaten an Google und Co. passieren muss", sagt Datenschutzjurist Alan Dahi. "Innovative Werbesystem, die Medienhäuser selbst betreiben und bei denen sowohl Daten als auch Gewinne bei den Qualitätsmedien bleiben, sind nicht nur rechtlich geboten, sondern wohl auch eine wirtschaftliche Überlebensfrage. Aktuell werden die ehemaligen Flaggschiffe der freien Presse zu Litfaßsäulen und Datensammler für die Werbeindustrie. Wir müssen wieder zu einem System kommen, wo der Leser der Werbung folgt, nicht die Werbung dem Leser."

Beschwerden gegen Cookie-Banner häufen sich

Erst kürzlich hatte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Abmahnungen wegen mangelhafter Cookie-Banner gegen rund 50 Berliner Unternehmen angekündigt. Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde förmliche Prüfverfahren einleiten, die zu einer Anordnung oder einem Bußgeld führen können.

Knackpunkt: Selbst wenn viele Webseiten mittlerweile differenzierte Cookie-Banner mit mehreren Ebenen anzeigen, wird hiermit häufig gar keine wirksame Einwilligung eingeholt: "Aus dem Datenschutzrecht ergibt sich, dass es ebenso einfach sein muss, Tracking abzulehnen, wie darin einzuwilligen. Die Ablehnung darf nicht aufwendiger oder gar versteckt sein", sagt Maja Smoltczyk‘Maja Smoltczyk’ in Expertenprofilen nachschlagen , Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Zudem werden die Einwilligungsabfragen gerne eingebettet in unvollständige oder missverständliche Angaben und Beschriftungen. Wie die Webseitenbetreibenden bei solch einer Gestaltung nachweisen wollen, dass die NutzerInnen freiwillig und informiert zugestimmt haben, ist mir ein Rätsel."

Wie man Banner baut, die Nutzer nicht verschrecken und trotzdem ein rechtlich sauberes Opt-In einholen, hat iBusiness in einer exklusiven Analyse Relation Browser beschrieben.
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