Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Urteil: Online-Auktionshäuser haften für Markenverletzungen
20.04.2007 Laut einem aktuellen BGH-Urteil müssen Online-Auktionshäuser Angebote mit gefälschten Produkten sofort löschen, wenn sie auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werden. Plattform-Betreiber müssen zudem dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.
Online-Auktionshäuser müssen laut dem BGH Angebote mit gefälschten Produkten sofort löschen, wenn sie von einem Markeninhaber auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werden. Die Plattform-Betreiber müssen aber auch Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Nach Meinung der Richter sind diese Prüfungspflichten "zumutbar" und stellen keinesfalls das gesamte Geschäftsmodell in Frage.
In dem konkreten Fall hatte eine der Uhrenanbieter Rolex gegen Ebay geklagt. Auf dem Online-Auktionshaus wurden unter der Bezeichnung 'Rolex' regelmäßig gefälschte Produkte angeboten.
