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Urteil: Ebay muss Auktionen mit jugendgefährdenden Medien stoppen

von sr

12.07.2007 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ebay künftig Auktionen mit indizierten und jugendgefährdenden Angeboten unverzüglich beenden muss. Allerdings nur, wenn das Online-Auktionshaus von diesen Auktion auch weiß.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Ebay   muss Auktionen von jugendgefährdenden Medien unverzüglich sperren. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Entscheidung des Urteil des ersten Zivilsenats vom Bundesgerichtshofs   in Karlsruhe (Aktenzeichen: I ZR 18/04). Ein Vorabkontrolle aller Auktionen bleibt dem Online-Auktionshaus aber erspart. Der BGH hat entschieden, dass Ebay keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. Laut dem BGH muss Ebay daher nur dann Auktionen mit jugendgefährdenden Medien stoppen, wenn das Online-Auktionshaus davon Kenntnis genommen hat. Nach dem Urteil des BGH muss Ebay muss aber Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. So muss das Online-Auktionshaus verhindern, dass die aus einem konkreten Fall bekannten jugendgefährdenden Medien von anderen Verkäufern erneut auf der Plattform angeboten werden. Ebay muss Auktionsangebote allerdings auch nur dann sperren, wenn bei den Auktionen ein wirksames Altersverifikationssystem fehlt, dass den Versand an Kinder und Jugendliche verhindert. Laut dem BGH schafft Ebay mit seiner Auktionsplattform die "ernsthafte und naheliegende Gefahr", dass das Angebot von Verkäufern zum Vertrieb indizierter jugendgefährdender Schriften genutzt wird. Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen nach Meinung der Richter die Interessen "der besonders schutzwürdigen jugendlichen Verbraucher".
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