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Marketing

Cookies und Consent: Gericht beendet Nutzer-Manipulation auf großer Wetterseite

05.02.2024 Dem Nudging wird das Feuer deutlich heißer gemacht: Cookie-Banner so zu gestalten, dass die Zustimmung leichter fällt, als der Opt-Out ist ohnehin nicht rechtens - aber jetzt watscht das OLG Köln eine namhafte Seite dafür ab.

Das OLG Köln schlägt einen weiteren Nagel in den Sarg des Cookies (Bild: Midjourney/Sebastian Halm)
Bild: Midjourney/Sebastian Halm
Das OLG Köln schlägt einen weiteren Nagel in den Sarg des Cookies
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat entschieden, dass das Cookie-Banner auf der Website von WetterOnline zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unzulässig ist. Die Verbraucherzentrale NRW zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte gegen die Gestaltung des Banners geklagt. Gründe:

  • Keine gleichwertige Ablehnmöglichkeit: Der "Einstellungen"-Button war kaum sichtbar, während der "Akzeptieren"-Button deutlich hervorgehoben wurde.
  • Verzerrte Entscheidungsfindung: Die Gestaltung des Banners lenkte die Nutzer in Richtung "Akzeptieren".
  • Missverständliche Schließfunktion: Das "X" zum Schließen des Banners wurde gleichzeitig als "Akzeptieren & Schließen" interpretiert.

Das OLG Köln stellte fest, dass die Gestaltung des Cookie-Banners nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nach § 25 TTDSG entspricht. Daher muss WetterOnline das Cookie-Banner ändern und den Nutzern eine gleichwertige Möglichkeit zum Ablehnen von Cookies anbieten.

Das Urteil (OLG Köln 19.01.2024 / Az.: 6 U 80/23) markiert einen weiteren Schritt für die Stärkung der Verbraucherrechte im Bereich des Datenschutzes. Es zeigt, dass Unternehmen die Vorgaben der DSGVO ernst nehmen und die Nutzer transparent über die Verwendung von Cookies informieren müssen. Dabei sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden, iBusiness hat dies bereits vor drei Jahren detailliert analysiert Relation Browser und vor den Konsequenzen beim Verstoß gewarnt:

Opt-In-Optimierung to go: Das Wichtigste zum Mitnehmen
  • Infoblock: Transparente Informierung des Nutzers zur Verarbeitung der Daten inkl. Links zu Widerrufsseite und Datenschutz
  • Wording: generell verständlich, explizit, brand-alligned und (wenn dann) positiv geframed ("Damit helfen Sie uns…" statt "Wenn Sie dem nicht zustimmen…")
  • Möglichkeit geben, sich für oder gegen das Setzen von Cookies generell zu entscheiden (keine Cookie-Walls)
  • Möglichkeit geben, Cookies individuell abzulehnen z.B. durch Klick auf subtilen Einstellungs-Button, statt One-Click-Lösungen zu nutzen
  • Funktionstüchtigkeit der Website auch bei Ablehnungen weitestgehend garantieren
  • Cookies erst nach der Zustimmung setzen
  • Falls nötig, Einrichten von Contextual Consent (nachträgliche/zusätzliche Zustimmung beim Zugriff auf externe Inhalte z.B. YouTube Videos), Cross-Domain Consent (auch gültig für Geschwister- oder Subdomains) und Cross-Device Consent (gültig auf mehreren Geräten)
  • Möglichst jährliche Erneuerung des Consents (Banner wieder abspielen)
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