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Handel beklagt Abmahnungen trotz Corona-Krise

26.03.2020 Wirtschaft und Handel fühlen sich in schwierigen Zeiten von Anwälten und Abmahnvereinen drangsaliert.

 (Bild: Edward Lich auf Pixabay)
Bild: Edward Lich auf Pixabay
Laut dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh)   fordern Anwälte und Abmahnvereine seit Beginn der durch die Corona-Krise verursachten Einschränkungen weiterhin vier- und fünfstellige Beträge vom Handel. Demnach gingen diese Abmahnungen "oft auf geringfügige oder vom Händler derzeit nicht beeinflussbare Details zurück", so der Verband, der das Vorgehen als "nahezu bösartig" kritisiert.

Der Verband fordert deshalb die Regierung auf, ein seit längerem diskutiertes Gesetz gegen Abmahnmissbrauch auf den Weg zu bringen und als Sofortmaßnahme ein "Abmahnmoratorium" für die Zeit der aktuellen Krise.

Abmahnungen wegen "kleinster Formfehler", etwa bei Informationspflichten oder Produktkennzeichnung, hätten sich zu einem "massiven Problem" für den Handel entwickelt, so der Verband. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen beschlossen. Im Mai 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, nach einer Sachverständigenanhörung im Oktober letzten Jahres wurde der Vorschlag jedoch nicht mehr zur zweiten und dritten Lesung ins Parlament gegeben.

Grundsätzlich sind Abmahnungen ein Instrument, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht beziehungsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu ahnden. Abmahnen dürfen laut Gesetz nur direkte Mitbewerber und bestimmte Verbände, zu denen etwa Verbraucherverbände oder Wirtschaftsverbände zählen. In den vergangenen Jahren wurden Händler zunehmend abgemahnt. Welche Abmahnfallen drohen, fasst etwa die IT-Recht Kanzlei München   zusammen.
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