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Zahl der Abmahnungen sinkt - sie werden aber teurer

03.04.2019 Weit mehr als die Hälfte der deutschen Onlinehändler (59 Prozent) sehen DSGVO-Verstöße als den bedrohlichsten Abmahngrund, so die aktuelle Abmahnstudie des Händlerbunds  . Immerhin: Die Zahl der Abmahnungen sinkt. Wenn es allerdings trifft, für den wird es teuer.

 (Bild: Pixabay/ TPHeinz)
Bild: Pixabay/ TPHeinz
Mehr als 700 befragte Händler erhielten im Jahr 2018 zwar erstmals weniger Abmahnungen, dafür stiegen die Kosten pro Abmahnung deutlich. Neben der DSGVO sorgte auch das neue Verpackungsgesetz für Anspannung. Erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2015 sank die Zahl der abgemahnten Händler von 28 auf 22 Prozent. Dabei sind unter den Teilnehmern der Studie überwiegend Mitglieder des Händlerbundes zu vermuten, die vor Abmahnungen geschützt sind. Denn gleichzeitig stieg das Abmahnrisiko im Jahr 2018 mit Eintritt der neuen Datenschutzgrundverordnung auf Rekordniveau. Nie zuvor nahmen so viele Befragte (47 Prozent) an, dass das Abmahnrisiko im Online-Handel gestiegen sei.

Zu den möglichen Abmahngründen wie Wettbewerbs- oder Markenrechtsverstößen kamen im letzten Jahr die DSGVO (59 Prozent) und das neue Verpackungsgesetz (20 Prozent) hinzu. Der steigende Konkurrenzkampf innerhalb des Online-Handels macht erneut fast 79 Prozent der Befragten zu schaffen. Angesichts der Kosten, die eine Abmahnung verursacht, ist das Problem besonders für kleinere Händler schnell existenzbedrohend. Während im Vorjahr noch 28 Prozent der Händler von sehr teuren Abmahnungen (über 1.000 Euro pro Fall) berichteten, sind es in der aktuellen Erhebung bereits 39 Prozent. Üblicherweise schlägt eine Abmahnung mit durchschnittlich 500 Euro zu Buche.

Preview von Abmahnungen im deutschen E-Commerce - Kosten, Themen, Häufigkeit

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