Jetzt zum Webinar anmelden
Agenturwert berechnen
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
ECO: Brexit könnte Datenübertragung erschweren
05.07.2017 Mit dem Brexit ändert sich die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Deutschland und Großbritannien. Unternehmen mit Standorten in Großbritannien sollten sich auf unterschiedliche Szenarien vorbereiten, denn es ist keineswegs sicher, dass ein reibungsloser Transfer gewährleistet bleibt.
Britische Regierung strebt Stabilität für Datenübertragungen an
Nach dem Brexit wird Großbritannien zum Drittland. Hierfür gilt datenschutzrechtlich zurzeit noch § 4 b BDSG und zukünftig Art. 44 ff. der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Wer personenbezogene Daten in ein Drittland übermitteln möchte, der muss sicherstellen, dass der Zielstaat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet."Ob ein Land ein angemessenes Datenschutzniveau hat oder nicht stellt die EU-Kommission fest. Wenn dem so ist, dann ist eine Übertragung in dieses Drittland ohne weitere Prüfungen verantwortlicher Stellen möglich", sagt Rechtsanwältin Katharina Küchler , Legal Department des ECO e.V. . Einen solchen Status strebt die britische Regierung offensichtlich an.

