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Bundestag beschließt Gesetzesänderung für Onlinehandel

14.06.2013 Der Deutsche Bundestag hat heute per Gesetz eine europäische Richtlinie (die sogenannte Verbraucherrechte-Richtlinie  ) umgesetzt.

Rolf Albrecht: 'Dies ist nur eine Herausforderung für den Versandhandel bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Insgesamt werden zahlreiche Änderungen erforderlich sein, um zukünftig gesetzeskonform zu handeln.'
Zentrales Anliegen des europäischen Gesetzgebers war die Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen im Fernabsatz. Damit sollen zum einen Verbraucher in der EU gleiche rechtliche Rahmbedingungen im Versandhandel nutzen können. Zum andere soll auch der Handel selbst durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben profitieren und der Handel damit vereinfacht werden.

Neu ist unter anderem, dass zukünftig in der gesamten EU eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verträge gelten soll. Bisher gab es hier unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. Der Online-und Versandhandel wird sich auf erhebliche Änderungen einstellen müssen, meint Anwalt Rolf Albrecht von Volke 2.0  . So muss zukünftig beispielsweise ein Formular zur Verfügung gestellt werden, mit dem Kunden Ihren Widerruf erklären können.

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen am 13. Juni 2014 läuft eine Umsetzungsfrist. Danach laufen die Abmahnanwälte los.

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