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Bundestag beschließt Gesetzesänderung für Onlinehandel
14.06.2013 Der Deutsche Bundestag hat heute per Gesetz eine europäische Richtlinie (die sogenannte Verbraucherrechte-Richtlinie ) umgesetzt.
Neu ist unter anderem, dass zukünftig in der gesamten EU eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verträge gelten soll. Bisher gab es hier unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. Der Online-und Versandhandel wird sich auf erhebliche Änderungen einstellen müssen, meint Anwalt Rolf Albrecht von Volke 2.0 . So muss zukünftig beispielsweise ein Formular zur Verfügung gestellt werden, mit dem Kunden Ihren Widerruf erklären können.
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen am 13. Juni 2014 läuft eine Umsetzungsfrist. Danach laufen die Abmahnanwälte los.
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