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Neues Widerrufsrecht: Fast alle Händler übernehmen die Rücksendekosten

02.07.2014 Rund zwei Wochen nach Einführung des neuen Widerrufrechts zieht der Preisvergleichsdienst Idealo   Bilanz: Fast alle Händler aus den Top 50 übernehmen auch weiterhin die Rücksendekosten.

 (Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG)
Bild: Hermes Logistik GmbH & Co.KG
Seit dem 13. Juni ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie gültiges Recht. In eine ersten Bestandsaufnahme hat der Online-Vergleichsdienst Idealo die Top 50 Shops aus seinem Bestand auf die Umsetzung der Richtlinie untersucht. Ergebnis: Die überwältigende Anzahl der Online-Shops zeigt sich bei der Übernahme der Rücksendekosten großzügig, besteht aber in der Regel auf die gesetzliche Rücksendefrist von 14 Tagen.

Muster-Widerrufsformular zu 92 Prozent vorhanden

Eine wesentliche Neuerung für Verbraucher besteht darin, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Händler erklärt werden muss. Das kommentarlose Zurücksenden der Ware ist nach der neuen Regelung nicht mehr ausreichend. Unter anderem über diesen Punkt werden Verbraucher in der Widerrufsbelehrung informiert. Sie wurde in allen untersuchten Shops erneuert.

Außerdem muss der Widerruf innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Händler erklärt werden. Dazu können Kunden ein Muster-Widerrufsformular verwenden. Shopbetreiber sind verpflichtet, dieses vor der Abgabe einer Vertragserklärung des Kunden bereitzustellen. In einzelnen Shops ist ein solches Formular, trotz aktualisierter Widerrufsbelehrung, online nicht zu finden. Die Mehrzahl der untersuchten Händler (92 Prozent) stellt das Muster-Formular aber auf den Shopseiten zur Verfügung.

(Grafik: Idealo.de) Quelle: www.idealo.de

94 Prozent übernehmen die Rücksendekosten

Nach dem neuen Gesetz müssen Onlinekunden selbst für die Retourenkosten in der Folge eines Widerrufs aufkommen. Shopbetreibern steht es jedoch frei, von dieser Regelung abzuweichen und die Rücksendekosten freiwillig zu übernehmen.

Unter den Top 50 bei Idealo gelisteten Shops übernehmen 94 Prozent auch weiterhin die Rücksendekosten. Fast jeder Vierte (24 Prozent) bietet den kostenfreien Rückversand aber nur unter bestimmten Voraussetzungen an. 16 Prozent orientieren sich dabei an der alten Regelung, der sogenannten "40-Euro-Klausel". Die restlichen acht Prozent knüpfen die Kostenübernahme für die Rücksendung an andere Bedingungen, beispielsweise die Verwendung eines mitgesandten Retouren-Etiketts, das auf das zurückzuschickende Paket geklebt werden soll.

78 Prozent der Shops bestehen auf die gesetzliche Widerrufsrist von 14 Tagen

Etwas weniger kulant zeigen sich die untersuchten Händler hinsichtlich der Frist, die Onlinebestellern eingeräumt wird. 78 Prozent halten an der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen fest. Eine freiwillig verlängerte Rückgabemöglichkeit bietet immerhin ein Viertel der Händler (24 Prozent) an, wobei die meisten (18 Prozent) ein 30-tägiges Rückgaberecht anbieten. Sechs Prozent der untersuchten Händler lassen ihren Kunden sogar 100 Tage Zeit, um bestellte Artikel zu retournieren.

(Grafik: Idealo.de) Quelle: www.idealo.de

Kunden profitieren vorerst vom neuen Widerrufsrecht

Erstaunlicherweise ist neue Widerrufsrecht bisher sogar aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten. In den meisten Fällen sind Käufer besser gestellt als zuvor, da Warenbestellungen im Wert von unter 40 Euro nicht mehr auf eigene Kosten retourniert müssen. Dem steht nur ein sehr kleiner Anteil an Händlern gegenüber, die dem Kunden die Rücksendekosten auferlegen. Allerdings hat der Kunde keine Sicherheit mehr, wie sich die Retourenkosten in Zukunft entwickeln.
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