Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Neues Widerrufsrecht: Fast alle Händler übernehmen die Rücksendekosten
02.07.2014 Rund zwei Wochen nach Einführung des neuen Widerrufrechts zieht der Preisvergleichsdienst Idealo Bilanz: Fast alle Händler aus den Top 50 übernehmen auch weiterhin die Rücksendekosten.
Muster-Widerrufsformular zu 92 Prozent vorhanden
Eine wesentliche Neuerung für Verbraucher besteht darin, dass der Widerruf ausdrücklich gegenüber dem Händler erklärt werden muss. Das kommentarlose Zurücksenden der Ware ist nach der neuen Regelung nicht mehr ausreichend. Unter anderem über diesen Punkt werden Verbraucher in der Widerrufsbelehrung informiert. Sie wurde in allen untersuchten Shops erneuert.Außerdem muss der Widerruf innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Händler erklärt werden. Dazu können Kunden ein Muster-Widerrufsformular verwenden. Shopbetreiber sind verpflichtet, dieses vor der Abgabe einer Vertragserklärung des Kunden bereitzustellen. In einzelnen Shops ist ein solches Formular, trotz aktualisierter Widerrufsbelehrung, online nicht zu finden. Die Mehrzahl der untersuchten Händler (92 Prozent) stellt das Muster-Formular aber auf den Shopseiten zur Verfügung.
94 Prozent übernehmen die Rücksendekosten
Nach dem neuen Gesetz müssen Onlinekunden selbst für die Retourenkosten in der Folge eines Widerrufs aufkommen. Shopbetreibern steht es jedoch frei, von dieser Regelung abzuweichen und die Rücksendekosten freiwillig zu übernehmen.Unter den Top 50 bei Idealo gelisteten Shops übernehmen 94 Prozent auch weiterhin die Rücksendekosten. Fast jeder Vierte (24 Prozent) bietet den kostenfreien Rückversand aber nur unter bestimmten Voraussetzungen an. 16 Prozent orientieren sich dabei an der alten Regelung, der sogenannten "40-Euro-Klausel". Die restlichen acht Prozent knüpfen die Kostenübernahme für die Rücksendung an andere Bedingungen, beispielsweise die Verwendung eines mitgesandten Retouren-Etiketts, das auf das zurückzuschickende Paket geklebt werden soll.

