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Studie: Neun von zehn Versandhändlern mailen nicht rechtssicher

06.05.2016 Obwohl im Onlinehandel jeder vierte Euro aus einem EMail-Anstoß kommt, ist das Thema nicht ausgereizt. Die aktuelle Absolit-Studie über das EMail-Marketing von 41 führenden Versandhändlern zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser deckt erhebliche Mängel auf. Neunzig Prozent haben rechtliche Beanstandungen, vier verzichten gar auf das Double-Opt-in.

 (Bild: geralt/ Pixabay)
Bild: geralt/ Pixabay
Für den Handel ist EMail-Marketing nach Suchmaschinen der wichtigste Umsatzbringer. Trotzdem werden von den Unternehmen nicht genügend Ressourcen dafür freigegeben. Änderung scheint jedoch in Sicht, da 46 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Budgets für EMail-Marketing erhöhen. Andere Branchen stehen noch schlechter da. Während Versandhändler im Schnitt 64 Prozent der 40 von Absolit analysierten Kriterien erfüllten, sind es bei den Versicherungen nur 52 Prozent.

Versandhändler schneiden noch etwas besser ab als Multichannel-Händler, die 2015 von Absolit untersucht wurden. Während Multichannel-Händler das Thema Mobile besser beherrschen, haben Versandhändler professionellere Begrüßungsprogramme für neue Interessenten. Erschreckend ist jedoch, dass bei 37 der 41 untersuchten Unternehmen rechtliche Mängel im EMail-Marketing nachgewiesen werden konnten.

Positiv fällt auf, dass man bei allen mit maximal zwei Klicks zum Newsletter kommt. Leider bieten nur 22 Prozent an, persönliche Interessen anzugeben, um die Inhalte zu individualisieren. Dafür gibt es bei 83 Prozent der Unternehmen eine nette Begrüßungs-EMail. Nur 18 Prozent nutzen die Chance, eine richtige Begrüßungskampagne anzubieten.

Nicht immer werden Bilder angezeigt. Nur jede fünfte E-Mail war auch ohne Bilder noch gut lesbar. Auch mit dem Smartphone stehen viele Händler noch auf Kriegsfuß: Jede zweite Mail hatte eine zu kleine Schrift. Und bei 82 Prozent fehlte die für mobile Geräte wichtige Kurzzusammenfassung. Noch schlimmer jedoch sieht es auf der Smartwatch aus: 44 Prozent waren überhaupt nicht lesbar.

Nicht nur eine rechtssichere Anmeldung ist Pflicht, sondern auch ein bequemer Widerruf. Nur bei einem Viertel der Unternehmen ist man mit einem Klick auf "abmelden" gleich vom Verteiler gestrichen. Meist ist es leider umständlicher. Bei sieben Prozent fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf den Widerruf sogar komplett. Viel Raum also für Verbesserungen.
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